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RECHT : Kein Freibrief für die Unabhängigkeit

Das Selbstbestimmunsgrecht der Völker rechtfertigt nicht jeden Wunsch nach Abspaltung

16.10.2017
2023-08-30T12:32:28.7200Z
3 Min

Auf den ersten Blick scheint der Fall klar zu sein: Das Völkerrecht garantiert ein Selbstbestimmungsrecht der Völker, niedergelegt ist dies in Artikel 1 der UN-Charta, und es ist zusätzlich im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte völkervertragsrechtlich anerkannt. Wieso also sollte es den Katalanen nicht freistehen, selbst darüber zu befinden, ob sie ihre Zukunft im Königreich Spanien sehen oder ihr Glück in einem eigenen Staat suchen? Experten würden auf diese Frage kühl antworten: Weil das Selbstbestimmungsrecht in einem Spannungsverhältnis zu einem anderen fundamentalen völkerrechtlichen Grundsatz gesehen werden muss - der Souveränität von Staaten und des Schutzes ihrer territorialen Integrität.

Aufgabe Völkerrechtler legen das Recht auf Selbstbestimmung eher restriktiv aus. Stefan Talmon von der Universität Bonn weist zum Beispiel darauf hin, dass das Völkerrecht die Volkseigenschaften einzelner Bevölkerungsgruppen in einem bestehendem Nationalstaat verneine. Der Grund, warum das Völkerrecht in dieser Frage eher "konservativ" sei, liege in der Natur der Sache: Es wurde und wird von Nationalstaaten gemacht, die kein Interesse an Abspaltungen haben. Verstanden wird das Selbstbestimmungsrecht denn heute auch eher als Aufforderung an die Nationalstaaten, die Rechte der Bevölkerungsgruppen in ihren Grenzen zu achten und zu schützen: Bei ihrer Sprache und ihrer Kultur, durch Autonomierrechte für Regionen, durch das Prinzip der Subsidiarität oder durch einen föderalen Staatsaufbau.

Es gibt ganz praktische Gründe, das Selbstbestimmungsrecht der Völker nicht als Freibrief für die Unabhängigkeit für jede Gruppe zu verstehen, die mit der Situation in ihrem Nationalstaat unzufrieden ist. Bei jeder gewünschten Sezession kann schließlich die Frage auftauchen, ob es nach einer Loslösung nicht weiterhin Minderheiten gibt, die sich nicht zu diesem Volk gehörig fühlen und die nun mit gleichem Recht ihre eigene Abspaltung vorantreiben könnten. Welche Sprengkraft darin liegt, zeigt die einfache Frage, was im Falle einer Loslösung Kataloniens von Spanien mit all jenen Einwohnern geschehen soll, die nicht für die Unabhängigkeit sind: Sind das keine Katalanen? Würden sie womöglich weiterhin der spanischen Krone die Treue halten und nur jene Gesetze befolgen, die das Parlament in Madrid beschlossen hat? Und was würde das für den inneren Frieden des nun unabhängigen Kataloniens bedeuten? Es gibt mit dem Kosovo ein anschauliches Beispiel für einen solchen Konflikt, der nur mit erheblichen Aufwand, viel diplomatischen Druck und einer Nato-Militärpräsenz einigermaßen eingegrenzt werden konnte. Die Mehrheit der Staaten der Welt hat inzwischen das Kosovo anerkannt, das sich 2008 von Serbien lossagte. Befeuert wurde mit der Unabhängigkeit aber auch der Wunsch der im Kosovo verbliebenen Serben, sich ihrerseits dem "Mutterland" wieder anzuschließen.

Dominoeffekt Das Recht auf Abspaltungen wird im Völkerrecht also aus guten Gründen nur auf Ausnahmefälle beschränkt - etwa bei Gewalt und schweren Menschenrechtsverletzungen gegen Angehörige einer Bevölkerungsgruppe. Zu den Staaten, die das Kosovo bis heute nicht offiziell anerkennen, gehören nicht von ungefähr einige Länder, die selbst territoriale Streitigkeiten und Mobilisierung von Minderheiten aus ihrer Geschichte kennen oder in der Gegenwart fürchten: China, Russland, die Ukraine, Israel - und Spanien.