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BUNDESWEHR : Neue Gefahren

Auslandseinsätze sollen vorerst nur für drei Monate verlängert werden. Doch auch dies wirft Fragen auf

30.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
5 Min

Das Plakat könnte vor jedem Kino hängen und den neuesten Hollywood-Blockbuster bewerben. Doch es ist die Bundeswehr, die hier wirbt. Aus einem graphisch angedeuteten Sandsturm blicken zwei Soldaten und eine Soldatin. Darunter prangt ein schwarzer Schriftzug: Mali. Das Plakat macht Werbung für die neuste YouTube-Serie der Bundeswehr, die vom Einsatzalltag der deutschen Soldaten im fernen Westafrika erzählt. Rund 6,5 Millionen Euro lässt sich das Verteidigungsministerium die Produktion der Video-Clips und die dazu gehörige Reklame im Zeichen der Nachwuchsgewinnung kosten.

Die Mission in Mali ist einer der größten und auch gefährlichsten Einsätze der Bundeswehr. Und sie ist eine von sieben Auslandseinsätzen, deren Mandate Ende des Jahres beziehungsweise Ende Januar 2018 auslaufen. Ihre Fortsetzung ist gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetzes (siehe Artikel unten) an eine Verlängerung durch den Bundestag gebunden. So enden am 31. Dezember neben den Mandaten für die Beteiligung Deutschlands an der Nato-Seeraumüberwachung im Mittelmeer ("Sea Guardian") und den Beobachtermissionen der Vereinten Nationen im Sudan (UNAMID) und Süd-Sudan (UNMISS) vor allem die Mandate für die Einsätze gegen die Terrormiliz "Islamischer Staat" ("Counter Daesh") im Irak und Syrien sowie der Afghanistan-Einsatz ("Resolute Support"). Ende Januar 2018 laufen zudem die Mandate für den Mali-Einsatz und die Ausbildungsmission der Bundeswehr für die kurdischen Peschmerga-Kämpfer im Nord-Irak aus.

Eine Woche vor der Konstituierung des neuen Bundestages beschloss das Regierungskabinett, die sieben Mandate vorerst nur für drei Monate und ohne inhaltliche Veränderungen dem Bundestag zur Verlängerung vorzulegen. Und dies aus gutem Grund. Vor allem die Einsätze in Afghanistan und im Nord-Irak bergen eine Menge außen- wie innenpolitischen Zündstoff. Erst nach Abschluss der Regierungsbildung soll dann grundlegend über die Auslandseinsätze beraten und entschieden werden.

Konflikt um Kurdistan Nach dem Unabhängigkeitsreferendum der Kurden im Nord-Irak und der militärischen Offensive der irakischen Zentralregierung in Bagdad im Verbund mit schiitischen Milizen gegen die Peschmerga in der Region um die Stadt Kirkuk läuft die Bundeswehr Gefahr, zwischen die Fronten eines weiteren Krieges zu geraten (siehe Seite 10). Das Verteidigungsministerium setzte die Ausbildung der Peschmerga für ihren Kampf gegen den sogenannten "Islamischen Staat" zwar für etliche Tage aus, doch seit der vergangenen Woche wird der Einsatz wieder fortgeführt. Berlin hofft weiterhin auf eine friedliche und politische Lösung des Konflikts.

Im Rahmen der Militärhilfe für die Peschmerga lieferte Deutschland seit Ende 2014 zudem Waffen und Ausrüstung in einem Wert von rund 90 Millionen Euro: Unter anderem erhielten die Peschmerga 20.000 Sturmgewehre einschließlich mehrerer Millionen Schuss Munition, 400 Panzerfäuste und 1.200 Panzerabwehr-Raketen. Auch die irakische Regierung in Bagdad bekam militärische Ausrüstung - zum Beispiel Gefechtshelme und Schutzausrüstung gegen ABC-Waffen - geliefert Sie bekam aber keine Waffen.

Es ist zu befürchten, dass die gelieferten Waffen und vor allem das vermittelte militärische Know-how in den Gefechten zwischen den kurdischen Peschmerga und den irakischen Streitkräften zum Einsatz kommen. Ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin bekräftigte in der vergangenen Woche zwar, dass es keinen Anlass gebe, die Zusage der Peschmerga, die gelieferten Waffen würden nur im Kampf gegen den "Islamischen Staat" eingesetzt, anzuzweifeln. Allerdings räumte er ein, dass es nicht möglich sei, den Verbleib jeder Waffe im Kriegsgebiet nachzuverfolgen.

Zusätzliche Brisanz bringt die Entscheidung der Bundesregierung, sich mit 35 Polizisten und zivilen Experten an der Beratermission der Europäischen Union im Irak (EUAM Iraq) zu beteiligen. Sie sollen das Land bei der Reform des Sicherheitssektors unterstützen. Bei einer Eskalation des Konflikts zwischen Bagdad und den Kurden säße Deutschland zwischen allen Stühlen.

Inzwischen mehren sich die Zweifel an der Ausbildungsmission für die Peschmerga - selbst bei den Fraktionen, die ihn bislang unterstützten. Norbert Röttgen (CDU), in der vergangenen Legislaturperiode Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses, forderte, die Mission zu "überdenken" und das Mandat vorerst nur um drei Monate zu verlängern. Und der ehemalige Vorsitzende des Verteidigungsausschusses, Wolfgang Hellmich (SPD), mahnte nach der entsprechenden Entscheidung des Bundeskabinetts, seine Fraktion wolle erst gründlich über die Situation der deutschen Soldaten im Irak informiert werden, bevor sie der Mandatsverlängerung zustimmen könne.

Den sofortigen Abzug der Bundeswehrsoldaten aus dem Irak fordern hingegen die Außenexperten Omid Nouripour (Bündnis 90/Die Grünen) und Sevim Dagdelen (Linke). Die Sinnhaftigkeit des Einsatzes stehe militärisch, politisch und rechtlich in Frage, sagte Nouripour. Dagdelen forderte von der Bundesregierung, die Konsequenzen aus dem kurdischen Unabhängigkeitsreferendum und dem militärischen Vormarsch der irakischen Armee in Kirkuk zu ziehen. Im Fall der Linksfraktion verwundert dies nicht weiter, sie hatte das deutsche Engagement im Irak wie alle anderen Auslandseinsätze der Bundeswehr bereits vor zwei Jahren abgelehnt. Die Grünen hingegen hatten den Einsatz aber zumindest prinzipiell befürwortet, auch wenn sie sich unter Verweis auf die nach ihrer Ansicht fehlende völkerrechtliche Grundlage der Stimme enthielten. Die jetzt drohende Ablehnung der Grünen könnte auch zu einer Belastung für die anvisierte Jamaika-Koalition mit CDU/CSU und FDP werden.

Parlamentarische Beratung Auch parlamentarisch wirft die Verlängerung der Mandate Fragen auf. So ist bislang ungeklärt, in welchen Ausschüssen die Anträge der Bundesregierung beraten werden. Federführend zuständig war bislang immer der Auswärtige Ausschuss, mitberatend der Verteidigungsausschuss. Beide Ausschüsse, deren Einsetzung durch das Grundgesetz (Artikel 45a) vorgeschrieben sind, haben sich bislang nicht konstituiert. Und den Antrag der Linksfraktion (19/6), die durch das Grundgesetz festgelegten vier Ausschüsse - neben dem Auswärtigen und dem Verteidigungsausschuss der Petitions- und der Europa-Ausschuss - bereits in der konstituierenden Sitzung des Bundestages einzusetzen, wurde zur Beratung in den Ältestenrat überwiesen. Der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Unions-Fraktion, Michael Grosse-Brömer (CDU), verwies in der konstituierenden Sitzung darauf, dass es parlamentarischer Brauch sei, mit der Einsetzung der Ausschüsse bis zur Bildung einer neuen Regierung zu warten. Der Bundestag sei trotzdem arbeitsfähig und könne über jeden Antrag abstimmen.

Bislang steht aber nicht einmal fest, ob oder bis wann die Gespräche über die Bildung einer neuen Regierungskoalition zu einem Erfolg führen werden. Zu Beginn der vergangenen Legislaturperiode hatte der Bundestag aufgrund der sehr langen Koalitionsgespräche zwischen Union und SPD ersatzweise einen Hauptausschuss eingerichtet bis sich die regulären Ausschüsse konstituierten. Dieser umstrittene Weg könnte nun wieder eingeschlagen werden.

Grundlegend beraten wird der Bundestag auch über den Afghanistan-Einsatz. Nach Presseberichten fordert die Bundeswehr mit Verweis auf die sich verschlechternde Sicherheitslage eine deutliche Erhöhung des derzeit 980 Soldaten umfassenden Kontingents auf bis zu 1.400. Vorerst verzichtet die Bundesregierung auf eine Ausweitung des Mandats. Und es ist fraglich, ob sich nach der Regierungsbildung dafür eine parlamentarische Mehrheit finden wird. Die Operation "Resolute Support", in deren Rahmen das afghanische Militär verstärkt ausgebildet wird, sollte zumindest langfristig einen endgültigen Abzug vom Hindukusch ermöglichen. Eine Aufstockung des Kontingentes würde deutlich zeigen, dass dieser Tag vorerst in weite Ferne gerückt ist.