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Vor 45 Jahren... : Ständig und doch einmalig

30.10.2017
2023-08-30T12:32:29.7200Z
1 Min

30.10.1972: Ersatzparlament kommt zusammen. Egal, wie lange Union, FDP und Grüne noch über eine Koalition verhandeln: Deutschland ist weder regierungslos noch ohne Parlament. Während die Bundesregierung geschäftsführend im Amt bleibt, ist eine Zeit ohne einen Bundestag gar nicht möglich. Bis zu einer Grundgesetzänderung 1976 war das anders. Während heute die Wahlperiode eines Bundestages erst "mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages" endet, endete sie früher schon mit der Auflösung des alten Parlaments oder vier Jahre nach dessen erstem Zusammentritt. So konnte es eine parlamentslose Zeit geben, in der es ein Ersatzparlament brauchte - ein einziges Mal, am 30. Oktober 1972, tagte es. Nach knapp sieben Stunden war es Geschichte.

"Ständiger Ausschuss" nannte das Grundgesetz das Gremium, das "die Rechte des Bundestages gegenüber der Bundesregierung zwischen zwei Wahlperioden zu wahren hat". 28 Tage - länger dauerte die Phase zwischen einem alten und einem neuen Bundestag bis 1969 nie. Zu kurz für die Einberufung des Ausschusses. Doch als Willy Brandt (SPD) im September 1972 die Vertrauensfrage verlor und der Bundestag aufgelöst wurde, sollte es 82 Tage dauern, bis ein neues Parlament zusammenkam. Zeit genug für die Bundesregierung, den Ständigen Ausschuss einzuberufen. Die 27 Mitglieder (je 13 von SPD und Union, einer von der FDP) wählten den bisherigen Bundestagspräsidenten Kai-Uwe von Hassel (CDU) zu ihrem Vorsitzenden. In der öffentlichen Sitzung beriet man vor allem wirtschaftspolitische Themen. Benjamin Stahl