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MENSCHENRECHTE I : Hilfen für die Ukraine

05.03.2018
2023-08-30T12:34:25.7200Z
2 Min

Seit 2014 hat Deutschland 74 Millionen Euro an humanitärer Hilfe für die Ukraine bereitgestellt. Wie der Staatsminister im Auswärtigen Amt, Michael Roth (SPD), am Mittwoch im Menschenrechtsausschuss sagte, seien von dem militärischen Konflikt im Osten des Landes insgesamt 4,4 Millionen Menschen betroffen, davon seien 3,5 Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen. 3,1 Millionen Menschen hätten wegen des Konfliktes ihren Heimatort verlassen, 1,6 Millionen als Binnenflüchtlinge, 1,5 Millionen seien in Nachbarländer geflohen. Ein großes Problem im Osten des Landes sei der beschränkte Zugang für humanitäre Hilfslieferungen, zudem nehme die Gefahr durch Minen in der sogenannten Pufferzone zu. Die Vereinten Nationen schätzten den Hilfsbedarf für das Jahr 2018 auf 190 Millionen US-Dollar, wovon bisher lediglich 2,5 Prozent gedeckt seien, sagte Roth.

Im Osten der Ukraine (Oblaste Donezk und Luhansk) finden seit 2014 bewaffnete Auseinandersetzungen statt. Teile dieser Gebiete werden nicht von der ukrainischen Regierung, sondern von separatistischen Kräften kontrolliert, Russland wird vorgeworfen, diese Kräfte zu unterstützen. Die ukrainischen Streitkräfte und die Kräfte der Aufständischen stehen sich an einer sogenannten "Kontaktlinie" gegenüber, an der es täglich zu Kampfhandlungen kommt.

Als "verheerend" bezeichnete Roth im Ausschuss die Menschenrechtslage auf der von Russland annektierten Halbinsel Krim und verwies insbesondere auf die Lage der Krimtataren und jener Einwohner, die sich gegen die Eingliederung stellen. Ihre Situation und die Menschenrechte seien stets Thema in den Gesprächen im Normandie-Format zwischen Russland, der Ukraine, Frankreich und Deutschland. Roth betonte, dass sich die Führung der Ukraine zum Schutz der Menschenrechte bekenne. Die schwerwiegendsten Vorwürfe für Menschenrechtsverletzungen würden jene Gebiete betreffen, die nicht von der Ukraine kontrolliert werden. Kritik gebe es allerdings am neuen Bildungsgesetz, das die ukrainische Sprache als Unterrichtssprache ab der Klassenstufe 5 verbindlich mache. Die Venedig-Kommission des Europarates habe insbesondere vor der Diskriminierung von sprachlichen Minderheiten, etwa der Russisch oder Ungarisch Sprechenden, gewarnt. ahe