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GleICHSTELLUNG : Lückenschließer

Linke und Grüne für Verbandsklagerecht gegen Arbeitgeber bei »Lohndiskriminierung«

19.03.2018
2023-08-30T12:34:26.7200Z
3 Min

Für Ulle Schauws ist die Sache klar: "Jede Lohnlücke größer Null ist ungerecht", sagte die frauenpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Freitag im Bundestag und forderte die Bundesregierung auf, endlich einen substanziellen Beitrag zur Verringerung der Lohnunterschiede von Frauen und Männern zu leisten. Noch immer verdienten in Deutschland Frauen 21 Prozent weniger als Männer.

Linksfraktion und Grüne hatten Anträge (19/1005, 19/1192) vorgelegt zur Nachbesserung am Entgelttransparenzgesetz, das der Bundestag im vergangenen Jahr verabschiedet hatte und das Angestellten in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen Auskunftsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber über die Lohnstrukturen im Betrieb einräumt, um sich so gegen Lohndiskriminierungen wehren zu können. Nach Ansicht von Linken und Grünen ist das Gesetz jedoch nicht ausreichend. Die Forderungen der beiden Oppositionsfraktionen gehen in die gleiche Richtung: Überstimmend wollen sie eine Verbandsklage einführen. Bislang kann eine Frau nur individuell gegen Lohndiskriminierung klagen. Diese Regelung gehe aber an der Realität vorbei, kritisierte Doris Achelwilm (Linke). Ein Individualklagerecht könne gegen eine kollektive Benachteiligung nichts ausrichten. Frauen, würden sich in vielen Fällen nicht trauen, allein gegen den Arbeitgeber zu klagen, von den Kosten und der dafür nötigen Zeit ganz zu schweigen, argumentieren Linke und Grüne. Deshalb sollen nach ihrem Willen auch der Betriebsrat, eine Gewerkschaft oder ein anerkannter Verband gegen den Arbeitgeber wegen Lohndiskriminierungen klagen dürfen.

Zudem wollen die beiden Fraktionen den Geltungsbereich des Entgelttransparenzgesetzes ausweiten. Rund zwei Drittel aller angestellten Frauen kämen durch die Begrenzung auf Betriebe ab 200 Beschäftigten gar nicht in den Genuss des Auskunftsanspruches, monierten Achelwilm und Schauws. Die Linksfraktion fordert, dass dieser für alle Beschäftigten unabhängig von der Größe des Betriebs gilt.

Unterstützung bekam die Opposition zumindest in Teilen aus den Reihen der Sozialdemokraten. So schloss sich Leni Breymeier (SPD) der Forderung nach einem Verbandsklagerecht an. Zugleich mahnte sie jedoch, dem Entgelttransparenzgesetz auch Zeit zu geben, seine Wirkung zu entfalten. Schließlich sei es erst im Sommer vergangenen Jahres auf den Weg gebracht worden. Das Gesetz sei ein "Meilenstein" für die Gleichberechtigung von Mann und Frau am Arbeitsmarkt, sagte Breymeier.

Einen Tag vor der Debatte hatte das Statistische Bundesamt in einer Pressemitteilung noch einmal bestätigt, dass Frauen in Deutschland durchschnittlich noch immer 21 Prozent weniger verdienen als Männer. So liege der durchschnittliche Bruttostundenlohn von Frauen bei 16,59 Euro, der von Männern hingegen bei 21 Euro.

An diesem sogenannten unbereinigten Gender Pay Gap hat sich in den vergangenen zehn Jahren nur wenig verändert. Lediglich um zwei Prozentpunkte ist er seit 2007 gesunken. Deutliche Unterschiede existieren allerdings zwischen Ost und West. Denn während der Lohnunterschied in den Ländern der alten Bundesrepublik 22 Prozent beträgt, liegt er in den neuen Bundesländern bei nur sieben Prozent.

Als "unbereinigt" wird der Gender Pay Gap bezeichnet, weil in diese Berechnung unterschiedliche berufliche Tätigkeiten, Qualifikationen und Erwerbsbiografien nicht einfließen. Berechnet man diese Faktoren mit ein, dann beträgt die Lohnlücke, der sogenannte bereinigte Gender Pay Gap, zwischen Männern und Frauen nur noch sechs Prozent.

Auf diesen Umstand verwies in der Debatte die Unionsabgeordnete Ursula Groden-Kranich (CDU). Die Ursachen für die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen seien sehr viel vielschichtiger, als Linke und Grüne behaupteten. Deshalb griffen ihre Anträge auch zu kurz. So würden Frauen sehr viel öfter in sozialen Berufen arbeiten als etwa in technischen. Die Bezahlung in den klassischen Frauenberufen sei aber oftmals deutlich schlechter. Zudem würden Frauen häufiger in Teilzeit arbeiten und hätten familienbedingt Brüche in der Erwerbsbiografie. Es sei aber falsch, Frauen immer nur als Opfer einer Diskriminierung zu betrachten, sagte Groden-Kranich. Stattdessen sollten junge Frauen ermutigt werden, besser bezahlte Berufe zu ergreifen.

In diesem Sinn argumentierte auch Nicole Bauer (FDP). Die Forderungen von Linken und Grünen seien "unzumutbar" für die Wirtschaft und nicht geeignet, um die Lohnlücke zu schließen. Stattdessen sollte die Bezahlung in den sozialen Berufen verbessert werden.

Auf komplettes Unverständnis stießen Linke und Grüne bei der AfD. Deren Abgeordneter Thomas Ehrhorn erklärte das ganze Thema für pure "Ideologie". Nach Berechnungen des Instituts für deutsche Wirtschaft (IW) betrage die Lohnlücke bei Einberechnung aller Faktoren höchstens zwei Prozent. Von einer Diskriminierung könne keine Rede sein. Deutschland sei ein freies Land und jeder könne einen besser bezahlten Beruf ergreifen: "Jede Frau kann Ingenieur werden."