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arbeit : Teure Stolperfallen

Doppelte Beiträge auf Direktversicherungen

30.04.2018
2023-08-30T12:34:28.7200Z
2 Min

Seit Jahren sorgen doppelte Beitragszahlungen zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für Zorn unter den Betroffenen. Denn die Auszahlungsbeträge, etwa aus Direktversicherungen, fallen viel niedriger aus als erhofft. Vergangene Woche hat sich der Gesundheitsausschuss in einer Expertenanhörung erneut mit dem heiklen Thema befasst. Zur Debatte stand ein Antrag (19/242) der Fraktion Die Linke mit der Forderung, die doppelte Beitragszahlung auf Direktversicherungen und Betriebsrenten zu beenden.

Anlass für den Streit sind die Auswirkungen des GKV-Modernisierungsgesetzes von 2003, das 2004 in Kraft getreten ist. Seit 2004 müssen Versicherte auch auf Versorgungsbezüge, die aus Einmalzahlungen, etwa aus einer Direktversicherung als Kapitallebensversicherung, resultieren, Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Da die Zahlungen in der Ansparphase schon der Beitragspflicht unterlagen, ist von einer "Doppelverbeitragung" die Rede. Zudem führte die Reform dazu, dass Versicherte den vollen GKV-Beitragssatz zu zahlen haben statt bis dahin den hälftigen.

Betroffene beklagen, dass die Vertragsbedingungen rückwirkend zu ihren Ungunsten verändert wurden. In höchstrichterlichen Entscheidungen wurden die Regelungen jedoch bestätigt. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) von 2017 sind seit 2018 staatlich geförderte Betriebsrenten (Riester-Betriebsrenten) in der Auszahlungsphase beitragsfrei gestellt. Damit wurde die Doppelverbeitragung beendet.

Der Verein der Direktversicherungsgeschädigten monierte, noch in den 1980er Jahren hätten Politiker die Bürger aufgefordert, etwas für die Altersvorsorge zu tun und damit geworben, dass dies ohne Sozialabgaben und mit Steuervorteilen möglich sei. 2003 habe der Bundestag dann ,,die Regeln mitten im Spiel geändert", ohne Bestandsschutz oder eine Übergangsregelung. Betroffen seien rund sieben Millionen Menschen.

Die Sachverständige Barbara Sternberger-Frey forderte die Abgeordneten auf, verbraucherfreundliche Regelungen zu beschließen und Ungleichbehandlungen abzuschaffen. Sie monierte, im Sozialversicherungsrecht gebe es "unzählige Stolperfallen". Die Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung (aba) warb dafür, Betriebsrenten nicht in der Finanzierungs- und Leistungsphase zu belasten und wertete dies als ,,außerordentlich wirkungsvollen Fehlanreiz". Nach Ansicht des GKV-Spitzenverbandes ist die Doppelverbeitragung in den meisten Fallkonstellationen ausgeschlossen. Es seien zwar noch Einzelfälle denkbar, die meisten Bezieher von Versorgungsbezügen würden aber nur einmal mit GKV-Beiträgen belastet, in der Einzahlungs- oder Auszahlungsphase.

Die Tarifpartner sind sich einig, dass die Doppelverbeitragung möglichst ausgeschlossen werden sollte. Der DGB erklärte, die Doppelverbeitragung sei "weder wirtschaftlich noch sozialpolitisch zu rechtfertigen". Der Arbeitgeberverband BDA fügte hinzu, Doppelverbeitragungen schadeten der notwendigen Verbreitung der zusätzlichen Altersvorsorge. Mehrere Sachverständige plädierten dafür, zumindest die vor 2004 geltende hälftige Verbeitragung wieder einzuführen.