Piwik Webtracking Image

PARTEISTIFTUNGEN : Absage an eine »Lex AfD«

Bundestag debattiert über Gesetzesvorlage zur Finanzierung und Rechtsgrundlage

18.06.2018
2023-08-30T12:34:30.7200Z
4 Min

Sie tragen die Namen berühmter Politiker und Persönlichkeiten der deutschen Geschichte: Konrad Adenauer, Friedrich Erbert, Friedrich Naumann, Hanns Seidel, Heinrich Böll und Rosa Luxemburg. Die Rede ist von den parteinahen Stiftungen. Seit Mitte der 1950er Jahre sind sie zu einem festen Bestandteil der politischen Bildungsarbeit im In- und Ausland geworden und betätigen sich in der Begabtenförderung und der Entwicklungszusammenarbeit. Mit Ausnahme der AfD verfügen inzwischen alle im Bundestag vertretenen Parteien über eine eigene Stiftung, die auf diesen Feld tätig ist.

Finanziert werden die Parteistiftungen seit 1967 überwiegend aus Geldern, die ihnen direkt aus dem Bundeshaushalt zufließen in Form von Globalzuweisungen und Projektmitteln. Allein im Jahr 2017 flossen rund 581 Millionen Euro an die sechs Stiftungen, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/503) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (19/199) mitteilt. Die Vergabe der Mittel erfolge "im parlamentarischen Verfahren als ausschließliche Aufgabe des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages", dies entspreche der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes, heißt es in der Regierungsantwort.

Die AfD-Fraktion hält diese Zuweisungen für zu hoch und das Verfahren für "rechtsstaatswidrig". Am vergangenen Freitag debattierte der Bundestag über deren Gesetzentwurf (19/2674), mit dem die Finanzierung und die Arbeit der Stiftungen gesetzlich geregelt werden soll. Die parteinahen Stiftungen operierten in einer "verfassungswidrigen Grauzone" monierte der AfD-Abgeordnete Götz Frömming, dies müsse beendet werden. Er verwies auf die 1992 vom damaligen Bundespräsidenten Richard von Weizsäcker eingesetzte Sachverständigenkommission zur Parteienfinanzierung. Diese habe die fehlende Rechtsgrundlage der Finanzierung der Stiftungen kritisiert und dies in ihren Empfehlungen (12/4425) wie folgt begründet: "Eine Einstellung der Zuwendungen allein in einem Haushaltsplan reicht nicht aus; denn dies geschieht, ohne dass die Öffentlichkeit hinreichend Gelegenheit hätte, davon Kenntnis zu nehmen. Der aus dem Demokratieprinzip fließende Gesetzesvorbehalt verlangt deswegen ein öffentlichkeitswirksames Gesetzgebungsverfahren auch für die Finanzierung der parteinahen Stiftungen." In der Praxis, so monierte Frömming, würden die Zuweisungen an die Stiftungen in den "Kungelrunden" des Haushaltsausschusses beschlossen.

Bei den übrigen Fraktionen stieß die AfD mit ihrer Gesetzesvorlage allerdings auf Widerstand. Der CDU-Parlamentarier Marc Henrichmann wies den Vorwurf der "Kungelrunden" im Haushaltsausschuss zurück. Die Verabschiedung des Bundeshaushaltes durch das Parlament sei schließlich demokratisch legitimiert. Zudem sei es zweifelhaft, ob der Bund überhaupt die Gesetzgebungskompetenz für die parteinahen Stiftung habe. Diese würden schließlich Bildungsarbeit leisten und die Bildung liege seit der Föderalismusreform von 2006 in der Hand der Bundesländer.

AfD-Stiftung Vor allem aber warf Henrichmann der AfD ebenso wie seine Kollegen der anderen Fraktionen vor, mit ihrer Gesetzesvorlage schneller in Genuss von Haushaltsmitteln für eine eigene partneinahe Stiftung zu gelangen. Bislang sei es Praxis gewesen, dass Gelder aus dem Bundeshaushalt nur dann an eine Stiftung gezahlt werden, wenn die entsprechende Partei zweimal in Folge im Bundestag vertreten ist, erläuterte Henrichmann. Die AfD bestätige diese Regel zwar in ihrer Vorlage, schaffe gleichzeitig aber eine zweite Möglichkeit bereits in der ersten Legislaturperiode, wenn die Partei gleichzeitig in acht Landtagen vertreten ist. Die AfD habe die Gesetzesvorlage passgenau auf ihre Situation geschrieben, um "schneller an die Fleischtöpfe" zu kommen, die sie selbst kritisiere, argumentierte Henrichmann. Auch von Seiten der Sozialdemokraten, der FDP; der Linken und Bündnis 90/Die Grünen wurde der Vorwurf erhoben, die Gesetzesvorlage sei eine "Lex AfD", der man nicht zustimme. Schließlich hätten auch die Grünen und die Linken die Frist von zwei Legislaturperioden abwarten müssen, um in den Genuss der Hausmittel für ihre Stiftungen zu kommen.

Die AfD hatte erst vor wenigen Wochen ihren parteiinternen Streit beigelegt, ob sie die Desiderius-Erasmus-Stiftung oder die Gustav-Stresemann-Stiftung als parteinah anerkennen will. Für erstere hatte sich der liberalkonservative Parteiflügel um die Ko-Fraktionsvorsitzende Alice Weidel ausgesprochen, für die Stresemann-Stiftung der rechte Parteiflügel um ihren Kollegen Alexander Gauland. Am Ende einigte sich die Partei auf die Desiderius-Stiftung, in die die Mitglieder der Stresemann-Stiftung aufgenommen werden sollen. Zudem soll die partneinahe Stiftung zu einem späteren Zeitpunkt nach Stresemann umbenannt werden.

Rechenschaftsberichte Die FDP-Abgeordnete Linda Teuteberg bezeichnete es als "infam", wenn die AfD behaupte, die Stiftungen arbeiteten intransparent. Schließlich müssten sie jährlich Rechenschaftsberichte über ihre Finanzierung und ihre Arbeit veröffentlichen. Die parteinahen Stiftungen seien "Säulen der Demokratie", die weltweit die Freiheit förderten.

Sonja Amalie Steffen (SPD) hielt der AfD entgegen, dass sie von Weizsäcker eingesetzte Kommission nicht zu dem Ergebnis gekommen sei, dass die Stiftungen in einer rechtlichen Grauzone arbeiten. Und auch das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe bislang in keinem seiner Urteile zu den Stiftungen ein eigenes Gesetz eingefordert.

Friedrich Straetmanns (Linke) bemängelte, dass der Gesetzentwurf der AfD weitestgehend aus den Arbeiten diverser Staatsrechter "abgeschrieben" sei. Allerdings habe die AfD nur jene Argumente abgeschrieben, die ihr in den Kram passe.

Zumindest die Grünen schlossen sich der Forderung nach einem eigenen Gesetz für die Parteistiftungen an. Ihre Partei habe dies bereits in der Vergangenheit gefordert, sagte Canan Bayram. Der von der AfD vorgelegte Entwurf sei jedoch nicht brauchbar, deshalb werde ihre Fraktion ihm nicht zustimmen.