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Vor 20 Jahren... : Der Staat hört mit

08.01.2018
2023-08-30T12:33:47.7200Z
1 Min

16.1.1998: Bundestag beschließt "Großen Lauschangriff" Die einen feierten die Gesetze "als Vorstufe zum Sieg über das Böse". Die anderen sahen sie als "Beweis für den Untergang des Rechtsstaats". So jedenfalls beschrieb Bundesjustizminister Edzard Schmidt-Jortzig (FDP) am 16. Januar 1998 im Bundestag die Stimmung zu dem Gesetzespaket, das unter dem Begriff "Großer Lauschangriff" bekannt wurde.

Kern der Neuerung, die eine Grundgesetzänderung notwendig machte, war die Möglichkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zur Strafverfolgung. Konkret heißt das: der Einsatz von Richtmikrofonen und Minisendern in Wohnungen zur Beweissicherung - Mittel, die bis dahin nur zur Abwehr schwerer Gefahren erlaubt gewesen waren und fortan Ermittlungen gegen die organisierte Kriminalität erleichtern sollten. Abhörverbote waren nur für Seelsorger, Abgeordnete und Strafverteidiger beim Mandantengespräch vorgesehen. Allen voran die Grünen hatten auch für andere Berufsgruppen, Ärzte und Journalisten etwa, einen Abhörschutz gefordert. Während ein entsprechender Antrag scheiterte, stimmten mehr als zwei Drittel der Abgeordneten für die Einschränkung des Artikels 13 Grundgesetz, der die Unverletzlichkeit der Wohnung garantiert: 452 Parlamentarier aus Union, FDP und SPD votierten in namentlicher Abstimmung mit Ja. Gewissermaßen "Nein" zum "Lauschangriff" sagte wenige Jahre später das Bundesverfassungsgericht: Im März 2004 erklärte Karlsruhe die Regelung in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig und trug dem Gesetzgeber auf, nachzubessern. Benjamin Stahl