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Ortstermin: Lesung zur Religion in der Säkularen… : Warum ein Staat ohne Gott Freiheit bedeutet

12.11.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
2 Min

"Ich beginne mit einem Geständnis", eröffnete Rechtswissenschaftler Horst Dreier die Lesung aus seinem Buch "Staat ohne Gott" in der Bibliothek des Bundestages in Berlin: "Der Titel ist nicht von mir, sondern von meinem Verlag. Erst fand ich ihn etwas marktschreierisch, aber eigentlich ist es genau das, was ich sagen will", erklärte der Würzburger Professor für Rechtsphilosophie, Staats- und Verwaltungsrecht. Mit seinem Werk wolle er "kein weiteres Buch über Kopftücher, das aufgeregte Debatten befeuere" liefern. Er verstehe es weniger als Streitschrift, denn mehr als Analyse: "Staat ohne Gott heißt nicht Welt, Gesellschaft oder Individuum ohne Gott, sondern, dass die Demokratie des Grundgesetzes mit jeder Form eines Gottesstaates, einer sakralen Ordnung unvereinbar ist", erklärte er den Besuchern in der voll besetzten Bundestagsbibliothek. Daher habe er einen verfassungsrechtlichen und -historischen Zugriff gewählt, der zeigen soll, wie es zu dieser Form eines säkularen Staates kam.

Die von Rezensenten gerühmte fehlende Aktualität stelle kein Hindernis dar, sagte auch Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU): "Die Frage, wie wir in Zeiten disruptiver Entwicklungen das Verständnis für den Wert freiheitlicher Verfassungen in der Bevölkerung verankert kriegen, ist eine zeitlose." Die Bundestagsbibliothek, die mehr als nur Bücherregal und Lesesaal sei, sei ein geeigneter Raum, um über diese Grundfragen zu diskutieren. Die beiden tragenden Säulen des säkularen Staates sind für Dreier die Religionsfreiheit einerseits und die Neutralität des Staates anderseits, die es verbiete, dass sich der Staat mit einer Religion oder Weltanschauung identifiziere. Symbole wie das christliche Kreuz und das festgeschriebene Erziehungsritual "Ehrfurcht vor Gott" haben seiner Überzeugung nach nichts in staatlichen Schulen oder Behörden verloren und widersprechen dem Neutralitätsgebot. "Je mehr Religionen und Weltanschauungen in einer Gesellschaft miteinander konkurrieren, umso wichtiger ist die staatliche Neutralität, durch die die Glaubensfreiheit gesichert wird", plädierte Dreier. In der Geschichtsschreibung werde gern vergessen, dass es einen spezifisch deutschen Beitrag zur Religionsfreiheit gebe: "Bereits im Augsburger Religionsfrieden von 1555 zeigten sich im Gewähren einer Auswanderungsfreiheit erste derartige Tendenzen, auch wenn diese mehr der Festigung der konfessionellen Geschlossenheit des Territoriums dienten", sagte Dreier. Auch im Allgemeinen Preußischen Landrecht von 1794 seien schon bemerkenswert liberale Grundsätze der Religionsfreiheit sichtbar geworden, wenngleich eine Trennung von Staat und Kirche erst mit der Frankfurter Paulskirchenverfassung gekommen sei.

Spannend wurde es in der Diskussion noch einmal, als der Autor darauf verwies, dass zur Religionsfreiheit nach der deutschen Rechtsordnung auch gehöre, dass Religionsgemeinschaften sich selbst nicht nach demokratischen und rechtsstaatlichen Regeln verfassen müssen. "Das einfachste Beispiel dafür ist die katholischen Kirche. Jurastudenten könnten ausführliche Arbeiten darüber schreiben, gegen welche Teile des Grundgesetzes dort verstoßen wird", betonte Dreier. Solange allerdings keine Rechtsbrüche vorliegen würden, müsse der Staat bei einer strikten Gleichbehandlung aller Religionen bleiben. Lisa Brüßler