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Vor 35 Jahren... : 10.500 D-Mark für die Rückkehr

12.11.2018
2023-08-30T12:34:37.7200Z
1 Min

10.11.1983: Finanzielle Anreize für arbeitslose Ausländer Noch bis Ende der 1960er Jahre schloss die Bundesrepublik sogenannte Anwerbeabkommen, um den Bedarf der Wirtschaft an Arbeitskräften mit Gastarbeitern aus dem Ausland zu decken. 1973 folgte der Anwerbestopp. Zehn Jahre später - die Arbeitslosenzahl war inzwischen auf über zwei Millionen gestiegen - ging man einen Schritt weiter: Am 10. November 1983 verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das arbeitslos gewordenen Ausländern finanzielle Anreize zur Rückkehr in die Heimat bot. Im Herbst 1983 lebten rund 4,5 Millionen Ausländer in Deutschland. Das Problem: Unter ihnen wurden mehr arbeitslos als in ihre Heimat zurückkehrten. Das "Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern" bot jedem Arbeitslosen für die Rückkehr in seine Heimat 10.500 D-Mark - für jedes Kind gab es zusätzlich noch einmal 1.500 D-Mark. Die Rückkehrhilfe, erklärte Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) im Bundestag, "orientiert sich an der durchschnittlichen Dauer des Leistungsbezugs durch ausländische Arbeitnehmer im Falle der Arbeitslosigkeit einschließlich der Sozialbeiträge". In der Debatte ging es schon damals um das Thema Integration: "Arbeitslosigkeit verschärft die Integrationsprobleme", so Blüm. Er ergänzte: "Für jene, die hier bei uns leben und arbeiten wollen, bleibt unser Angebot der Integration." Das schließe allerdings "die Bereitschaft und die Anstrengung auf Seiten der ausländischen Mitbürger ein". Das Gesetz wurde verabschiedet - einen nennenswerten Effekt hatte es jedoch nicht. Benjamin Stahl