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kontrollgremium : Kontrolle der Geheimdienste ohne AfD

22.01.2018
2023-08-30T12:33:48.7200Z
2 Min

Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) hat sich vergangene Woche konstituiert. Seine Einsetzung ist in Artikel 45d des Grundgesetzes festgeschrieben. Aufgabe des Gremiums ist die Kontrolle der nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundes. Die Bundesregierung ist nach dem Kontrollgremiumgesetz dazu verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen.

Entsprechend einem Antrag aller Fraktionen des Bundestags (19/441) soll das PKGr aus neun Mitgliedern bestehen. Tatsächlich fanden jedoch nur acht der auf der Kandidatenliste der Fraktionen (19/442) aufgeführten Abgeordneten in namentlicher Abstimmung die benötigte Mehrheit von mindestens 355 Stimmen. Gewählt sind damit: Stephan Mayer (CSU) mit 560 Stimmen, Armin Schuster (CDU) mit 577 Stimmen, Patrick Sensburg (CDU) mit 518 Stimmen, Uli Grötsch (SPD) mit 566 Stimmen, Burkhard Lischka (SPD) mit 559 Stimmen, Stephan Thomae (FDP) mit 535 Stimmen, Andre Hahn (Die Linke) mit 419 Stimmen und Konstantin von Notz (Grüne) mit 500 Stimmen.

Keine Mehrheit Den Vorsitz des Gremiums hat der CDU-Politiker Schuster inne. Sein Stellvertreter ist der Grünen-Abgeordnete Notz. Anders als noch zu Beginn der 18. Wahlperiode rotiert der Vorsitz als Folge der 2016 verabschiedeten PKGr-Reform nicht mehr. Der von der AfD-Fraktion nominierte Kandidat Roman Reusch erhielt bei der Abstimmung im Plenum nicht die benötigte einfache Mehrheit der Stimmen, sondern verfehlte mit lediglich 210 Stimmen den Einzug in das Gremium. Nach dem drei Mal gescheiterten Versuch, ihren Abgeordneten Albrecht Gläser zum Bundestagsvizepräsidenten wählen zu lassen, muss die AfD im Falle des PKGr-Kandidaten Reusch nun eine weitere Niederlage hinnehmen.

Der die Wahl der PKGr-Mitglieder leitende Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) wies nach der Abstimmung im Plenum darauf hin, dass das Gremium angesichts der gescheiterten Wahl des AfD-Kandidaten unvollständig sei und zu gegebener Zeit ein weiterer Wahlgang anberaumt werden müsse.

Im Jahr 2009 war die Wahl des Abgeordneten der Linksfraktion, Wolfgang Neskovic, in das PKGr im ersten Anlauf ebenfalls gescheitert. Bei einem zweiten Wahlgang fand sich dann eine Mehrheit für den Linken-Politiker.