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FAMILIE : Zehn Bausteine

Bundestag verabschiedet das »Gute-Kita-Gesetz«

17.12.2018
2023-08-30T12:34:39.7200Z
3 Min

Für Familienministerin Franziska Giffey (SPD) ist es eines ihrer Vorzeigeprojekte: 5,5 Milliarden Euro wird der Bund bis 2022 für die Qualität der Kitabetreuung ausgeben. Das hat der Bundestag am vergangenen Freitag beschlossen und folgte mit seinem Votum für das so genannte Gute-Kita-Gesetz (19/4947, 19/5416, 19/5647) einer Beschlussempfehlung (19/6471 neu) des Familienausschusses. Nachdem auch der Bundesrat am Freitag zugestimmt hat, kann das Gesetz 2019 in Kraft treten. Einen Antrag Schleswig-Holsteins, den Vermittlungsausschuss anzurufen, lehnte die Länderkammer ab.

Doch so schön der Name, so heftig die Kritik: Schon seit Monaten bemängeln Experten vor allem zwei Punkte: dass die Finanzierung zeitlich begrenzt ist und dass es auch mit dem neuen Gesetz keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards in den Einrichtungen geben wird. Ob eine Erzieherin sich um drei oder sieben Unter-Dreijährige kümmern muss, hängt davon ab, ob sie in Baden-Württemberg oder Mecklenburg-Vorpommern arbeitet - und das wird aller Voraussicht auch so bleiben. Ein verbindlicher Betreuungsschlüssel wird nicht vorgeschrieben, die Länder können selbst entscheiden, ob sie längere Öffnungszeiten, bessere Betreuungsschlüssel, besseres Essen oder pädagogische Angebote finanzieren oder Eltern die Beiträge erlassen. In einer Sachverständigenanhörung im November jedenfalls erntete Giffeys Vorhaben heftige Kritik der Experten.

Den wichtigsten Punkt konnte Giffey in ihrer Rede vor dem Bundestag nicht entkräften. Sie sagte, die Mittel seien bis 2022 festgeschrieben, der Bund werde aber seine Verantwortung auch darüber hinaus wahrnehmen. Man habe zehn Qualitätsbausteine entwickelt, aus denen die Länder und Kommunen auswählen könnten. Dies sei nötig, weil die Bedürfnisse in den verschiedenen Ländern ganz unterschiedlich seien. Zwar wären bundesweite Qualitätsstandards wünschenswert, so Giffey, dafür aber sei "die Zeit noch nicht reif".

Für die Union betonte Nadine Schön (CDU), die Betreuungsrelationen in deutschen Kitas seien höchst unterschiedlich, deshalb sei der Fachkraft-Kind-Schlüssel eines der "vorrangigen Handlungsfelder" des Gesetzes. Die Union habe wichtige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt: So sei die soziale Gebührenstaffelung gestrichen worden, weil die Länder "das selbst hinbekommen". Zudem soll es auf Druck der Union Schutzkonzepte gegen sexuellen Kindesmissbrauch in den Kitas geben.

Für die SPD wies Katja Mast Kritik am Gesetz zurück. Es gehe um "mehr Qualität und weniger Gebühren" - dies sei das Ergebnis eines vierjährigen Prozesses, in dem Betroffene, Experten, Bund und Länder gemeinsam Qualitätskriterien für Kitas entwickelt hätten. Mit dem neuen Gesetz würden nicht nur Eltern im Hartz-IV-Bezug entlastet; auch Eltern, die Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beziehen, würden nun von Gebühren befreit. Grundsätzlich sei es das Ziel der SPD, dies allen Eltern zu ermöglichen.

Zweifel der Opposition Dieses Ansinnen sorgte für heftige Kritik der Opposition. Das Gesetz sei ein Verpasste-Chancen-Gesetz, sagte der FDP-Familienpolitiker Matthias Seestern-Pauly. Für die Beitragsbefreiung werde Geld verwendet, das dann bei Sprachförderung oder für einen besseren Fachkraft-Kind-Schlüssel fehle. Mit der Beschränkung der Förderung auf vier Jahre werde es den Einrichtungen unmöglich, neues Personal einzustellen - für mehr Qualität brauche es aber eine dauerhafte Finanzierung.

Norbert Müller (Die Linke) sagte, seine Fraktion sei sehr für eine Gebührenfreiheit - diese werde aber aktuell gegen mehr Qualität ausgespielt, weil zu wenig Geld für beides gegeben werde. "Mindestens zehn von 16 Bundesländern" würden das vom Bund bereitgestellte Geld für Beitragsfreiheit ausgeben und nicht mehr Personal einstellen, so Müllers Prognose. Seine Fraktion brachte ebenfalls vergangene Woche einen Antrag für mehr Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe (19/6421) ein, der zur Beratung überwiesen wurde.

Für die Grünen sagte Annalena Baerbock, es brauche einen rechtsverbindlichen Schlüssel für die Fachkraft-Kind-Relation. Zwar hätten Familienministerin Giffey und ihre Vorgängerinnen vollmundig mehr Qualität angekündigt, diese sei im Verfahren aber gänzlich aus dem Entwurf "rausgeflogen". Die geplante Beitragsfreiheit käme Familien zugute, die darauf nicht angewiesen seien; das Gesetz werde so zu einem "Gut-für-Gutverdiener-Gesetz".

Der AfD-Abgeordnete Martin Reichardt kritisierte, Familienministerin Giffey fördere das Ausspitzeln von Kindern und Eltern an Kitas und habe alle Einwände der Sachverständigen am Entwurf ignoriert. So würden die Kitas "nicht gut werden".

Während das Gesetz angenommen wurde, lehnte der Bundestag mit den Stimmen der Koalition einen gemeinsamen Änderungsantrag von Grünen und Linken (19/6480) sowie Entschließungsanträge der FDP (19/6481) und Linken (19/6482) ab, auch ein Antrag der Grünen (19/5078) fand keine Mehrheit.