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e-scooter : Zulassungsfrei, aber versicherungspflichtig

Die Bundesregierung will die Verkehrsteilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen zeitnah legalisieren

25.03.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
2 Min

Noch in diesem Frühjahr soll die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten und beispielsweise E-Scootern die legale Teilnahme am Straßenverkehr ermöglichen. Das machte Verkehrs-Staatssekretär Steffen Bilger (CDU) am vergangenen Freitag im Bundestag deutlich.

Von der Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h sollen sie grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht. Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht - wie etwa Elektro-Skateboards -, so sei eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium in Arbeit, erläuterte Bilger, der die Regelung ausgewogen nannte.

Kritik gab es von Seiten der Opposition. Für die FDP ist die Verordnung zu eng gefasst und zu bürokratisch. AfD, Grüne und Linke halten die Regelung hingegen für zu weit gefasst, da sie die Nutzung der Elektrokleinstfahrzeuge unter bestimmten Bedingungen auch auf Gehwegen erlaubt.

Aus Sicht von Daniela Kluckert (FDP) ist es falsch, bei Elektrokleinstfahrzeugen grundsätzlich Altersbegrenzungen sowie eine Versicherungspflicht vorzuschreiben. Ein Antrag ihrer Fraktion (19/8543) sieht lediglich bei Fahrzeugen mit einer hohen Motorleistung eine Versicherungspflicht vor. "Wir wollen Kosten und Bürokratie senken, damit die Fahrzeuge endlich auf die Straßen kommen", sagte sie.

Dirk Spaniel (AfD) verwies darauf, dass die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) sich eindeutig gegen eine Nutzung auf Gehwegen und für ein Mindestalter von 15 Jahren ausgesprochen habe. Die Regierung habe diese Sicherheitsbedenken jedoch weggewischt, kritisierte er. Dies zeuge von "Selbstüberschätzung".

Eine Neuaufteilung des Verkehrsraums in den Städten, "mit dem Ziel, den Autoverkehr zu reduzieren", forderte Andreas Wagner (Linke). Matthias Gastel (Grüne) sagte, diese Neuaufteilung müsse "von außen nach innen" erfolgen. Erst brauche es Gehwege und Radwege in der erforderlichen Breite. Daraus ergebe sich dann die mögliche Fahrbahnbreite für Autos und Lkw, sagte er. Wagner und Gastel lehnten die Gehwegnutzung ab, weil damit Konflikte vorprogrammiert seien.

Union und SPD begrüßten hingegen den Entwurf. Er sei "ausgewogen, pragmatisch und der Situation angemessen", befand Arno Klare (SPD). Christoph Ploß (CDU) zeigte sich überzeugt, dass Elektrokleinstfahrzeuge "die Mobilität in Deutschland noch flexibler und noch umweltfreundlicher machen".