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grundsteuer : Geld aus dem Boden

Wichtige Einnahmequelle für Kommunen soll gesichert werden. Nur AfD will sie abschaffen

25.03.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
3 Min

Für die einen ist sie unverzichtbar, die anderen würden sie am liebsten gleich abschaffen: die Grundsteuer. Im Bundestag wurden am Donnerstag die unterschiedlichen Meinungen über diese Steuer, die den Städten und Gemeinden im Jahr 14 Milliarden Euro einbringt, deutlich. "Mit den Grundsteuer-Einnahmen finanzieren die Städte und Gemeinden Spielplätze. Sie unterhalten Kitas. Sie bauen Schulen. Sie sorgen für einen funktionierenden öffentlichen Nahverkehr. Sie organisieren Freizeit-Angebote und Begegnungsstätten für Jung und Alt", erklärte Stefan Schmidt (Grüne) in der Debatte. Den Gegenpunkt setzte Kay Gottschalk (AfD): Er verlangte eine Abschaffung dieser seiner Absicht nach viel zu komplizierten und auch ungerechten Steuer. Zum Ausgleich sollen die Kommunen einen Hebesatz bei der Einkommensteuer erhalten.

Dass der Gesetzgeber tätig werden muss, liegt an einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, mit dem die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer mit dem allgemeinen Gleichheitssatz als unvereinbar und damit verfassungswidrig bezeichnet wurden. Die verfassungswidrigen Regeln dürfen allerdings noch bis spätestens zum 31. Dezember 2024 angewandt werden. Das Gericht verlangte eine Neuregelung bis Ende des Jahres 2019.

Wieder zum Gericht? Gottschalk kritisierte die Reformpläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) als zu kompliziert und sah schon wieder "den Fuß in der Tür der Bundesverfassungsgerichts". Die Vorstellungen seien auch nicht gerecht, da Mieter und Eigentümer mehr Steuern zahlen müssen, wenn der Wert der Wohnungen steigt. Für die Wertsteigerungen könnten sie nichts. Zudem müssten alle sieben Jahre 35 Millionen Wertfeststellungen durch die Finanzämter erfolgen. Das sei zu bürokratisch. "Aus all den Gründen kommt für uns nur die Abschaffung dieser Grundsteuer in Frage", sagte Gottschalk, der den Kommunen als Ersatz ein Hebesatzrecht bei der Einkommensteuer anbot.

Eine Abschaffung der Grundsteuer interpretierte Andreas Jung (CDU) als einen "Angriff auf die kommunale Selbstverwaltung". Außerdem würde der Verzicht auf die Steuer den Bundeshaushalt mit 14 Milliarden Euro belasten. "Das ist teurer Populismus" warf Jung der AfD vor. Er sicherte zu, die Reform werde aufkommensneutral erfolgen, keine Vermögensteuer durch die Hintertür werden und versprach: "Wir werden dafür sorgen, dass wir eine Reform machen, die Wohnen nicht verteuert."

Dass die Reform pünktlich umgesetzt wird, versicherte Bernhard Daldrup (SPD): "Wir sind auf der Zielgeraden und können es schaffen, ein neues Grundsteuerrecht bis zum 31. Dezember 2019 zu verabschieden." Angewendet werden könne das Gesetz dann ab 2025. Die Grundsteuer sei eine unverzichtbare Einnahmequelle der Gemeinden, "die aber gleichzeitig eine ausgesprochen hohe Akzeptanz bei den Steuerpflichtigen hat, weil sie individuell mit bundesdurchschnittlich 19 Cent auf den Quadratmeter eine vertretbare Belastung ist. "Die Grundsteuer finanziert die kommunale Infrastruktur: Schwimmbäder, Spielplätze, Parks und ähnliche Dinge. Und diese Steuer will die AfD abschaffen", sagte Daldrup. Zahlen müsse dann die arbeitende Bevölkerung.

Auch Jörg Cezanne (Linke) war für einen Erhalt der Grundsteuer. Außerdem forderte er, die schwächsten Marktteilnehmer zu entlasten. Daher sollte die Überwälzung der Grundsteuer durch die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgeschafft werden. Zudem forderte Cezanne eine "Grundsteuer C" mit einem eigenem Hebesatzrecht für die Kommunen für unbebaute Grundstücke, die aus Spekulationsgründen nicht bebaut würden.

»Grundsteuer-Chaos« Markus Herbrand (FDP) sprach von einem "Grundsteuer-Chaos". Das Steuerrecht sei ohnehin nur noch ein dauerhafter Reparaturbetrieb. Reformen würden verpasst, reagiert werde nur noch auf Veranlassung des Verfassungsgerichts, sagte Herbrand, der vor "sozialpolitischen Umverteilungsphantasien" bei der Grundsteuer ebenso warnte wie vor dem "bürokratischen Wahnsinn" angesichts von 36 Millionen notwendig werdenden Steuererklärungen und Einheitswertbescheiden.

An die Ausschüsse überwiesen wurden zwei Anträge von Oppositionsfraktionen. Die FDP-Fraktion fordert in ihrem Antrag (19/8544) eine aufkommensneutrale Grundsteuerreform ohne bürokratische Belastungen wie "umfangreiche, kostspielige und gegebenenfalls streitanfällige Bewertungen von Grundstücken und Gebäuden". Das Modell für die Grundsteuer soll rein flächenbasiert sein, wobei einerseits der Grund und Boden und andererseits die Gebäudenutzfläche in die Bewertung mit einfließen sollen. Auf baukostenbezogene Modelle mit komplizierten Bewertungsfragen soll verzichtet werden.

Ebenfalls überwiesen wurde ein Antrag der AfD-Fraktion (19/8556), die eine Abschaffung der Grundsteuer verlangt. Bei allen bekannten Modelle müsse davon ausgegangen werden, dass sowohl die Finanzverwaltung als auch die Finanzgerichte überlastet wären. "Die Steuergerechtigkeit im Einzelfall könnte dabei nicht mehr gewährleistet werden", heißt es in dem Antrag.