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verkehr : Gültig für alle Bahnen

Bundesamt künftig allein für Fahrgastrechte zuständig

25.03.2019
2023-08-30T12:36:19.7200Z
1 Min

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist künftig für die Fahrgastrechte bei allen Eisenbahnen - sowohl im Fernverkehr (SPFV) als auch beim Nahverkehr (SPNV) - zuständig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/7837, 19/8468) verabschiedete der Bundestag vergangenen Donnerstag einstimmig. Damit kommt es auch zu einer konsequenteren Trennung der Zuständigkeiten im Tarifbereich. Die Genehmigung von Tarifen obliegt der Neuregelung zufolge künftig beim SPFV dem Bundesverkehrsministerium und beim SPNV der zuständigen Landesbehörde. Die Aufsicht über die Einhaltung der Tarife liegt beim EBA (SPFV) und der zuständigen Landesbehörde (SPNV).

Den Bedarf nach Bündelung bei den Zuständigkeiten für die Fahrgastrechte hatte die Regierung damit begründet, dass die Unterscheidung zwischen bundeseigenen und nichtbundeseigenen Eisenbahnen für Fahrgäste oft schwierig sei. In der Folge komme es häufig zu fehlerhaften Adressierungen von Fahrgastbeschwerden.

Durch das Gesetz werden auch Änderungen im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) hinsichtlich der Veröffentlichungsmöglichkeiten der Tarife vorgenommen. Die Regelung, wonach Tarife und deren Änderungen im Tarif- und Verkehrsanzeiger bekannt gemacht werden müssen, habe in der Praxis "nicht mehr die gewünschte Publizitätswirkung, da sie für den Verbraucher kaum zugänglich sind", heißt es in dem Gesetzentwurf. Die Vorschrift, eine Veröffentlichung zwingend in Papierform vorzunehmen, sei überholt. Die nötige Publizitätswirkung werde durch das Internet erzeugt, schreibt die Regierung.