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RECHT : Streit um Freiheit im Netz

20.05.2019
2023-08-30T12:36:22.7200Z
1 Min

Nach Ansicht der AfD-Fraktion richten sich die Bestimmungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der EU-Urheberrechtsreform und der Datenschutz-Grundverordnung gegen das grundgesetzlich verankerte Recht auf freie Meinungsfreiheit. In ihrem entsprechenden Antrag (19/10172), den der Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals beriet und in die Ausschüsse überwies, fordert sie unter anderem die ersatzlose Streichung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und tritt dafür ein, dass privaten Plattformanbietern keine Aufgaben der Strafverfolgungsbehörden übertragen werden. Die deutsche Regierung bekämpfe gemeinsam mit der EU das "freie Netz", monierte die AfD-Abgeordnete Joana Cotar. Für die Datenschutz-Grundverordnung fordert die AfD eine Erweiterung des Artikel 85 um ein Medienprivileg für Blogger, Fotografen und Öffentlichkeitsarbeiter zur journalistischen Berichterstattung. Ebenso möchte die Fraktion, dass der Einsatz von Upload-Filtern bei der Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie ausgeschlossen wird. Zudem fordert sie die gesetzliche Festschreibung einer diskriminierungsfreien Datenübertragung.

Von der CDU/CSU, der Linksfraktion und Bündnis 90/Die Grünen wurde der AfD-Antrag einhellig mit dem Hinweis zurückgewiesen, die Politik der AfD richte sich in Wirklichkeit gegen die Meinungsfreiheit. "Wirkliche Freiheit braucht Spielregeln. Wer Spielregeln abschaffen will, der liebt das Foulspiel, befand der CDU-Abgeordnete Carsten Müller. Anke Domscheidt-Berg (Linke) fügte hinzu, die AfD wollen einen "Freifahrtschein für die eigene rassistische Hetze".