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gesundheiT I : Vages Vertrauen

Abgeordnete beraten über neue Regeln für die Organspende und sollen sich zwischen zwei Konzepten entscheiden

01.07.2019
2023-08-30T12:36:24.7200Z
4 Min

Für die Abgeordneten ist es eine Gewissenentscheidung, für die Patienten geht es um alles. Auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen derzeit rund 9.400 Schwerkranke, die wegen der geringen Spenderzahlen oft Jahre auf Hilfe warten müssen, die dann oft genug auch ausbleibt. Eine gesetzliche Änderung soll dazu beitragen, die Spenderzahlen nachhaltig zu erhöhen. Es stehen zwei konkurrierende Konzepte zur Auswahl, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden und über die der Bundestag in der vergangenen Woche erstmals konkret beraten hat.

Eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Entwurf (19/11087) eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.

Eine zweite Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will mit ihrem Entwurf (19/11096) eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Auch hier soll ein Register erstellt werden, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können.

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124) eine "Vertrauenslösung" für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen. Eine Entscheidung wird im Herbst erwartet.

Persönliche Erfahrungen In der teilweise emotionalen Aussprache der 24 Redner, die zu Wort kamen, spielten auch persönliche Erfahrungen eine Rolle. Immer wieder war davon die Rede, dass Vertrauen die Basis für jedwede Entscheidung in der sensiblen Frage der Organspende sei.

Georg Nüßlein (CSU) warb für eine Entscheidung im Sinne der Patienten auf der Warteliste. Es gehe jetzt darum, einen großen Schritt zu tun, dies werde von den Betroffenen auch erwartet. Nüßlein argumentierte, die meisten Menschen würden ein gespendetes Organ annehmen. Dann sollte die Mehrheit auch bereit sein, ein Organ zu spenden. Es gebe im Übrigen "nichts Christlicheres, als im Tode einem anderen das Leben zu retten."

Baerbock (Grüne) machte rechtliche Bedenken gegen die Widerspruchslösung geltend. In der Verfassung sei das Recht auf körperliche Unversehrtheit verankert. Das gesellschaftliche Zusammenleben fuße zudem auf dem Zustimmungsrecht. Dieses Prinzip umzukehren, wäre unverhältnismäßig. Sie verwies auf die Diskrepanz zwischen der grundsätzlich großen Bereitschaft der Menschen, Organe zu spenden, und den wenigen ausgefüllten Organspendenausweisen und betonte: "Diese Lücke wollen wir schließen."

Lauterbach erinnerte daran, dass täglich Patienten auf der Warteliste sterben. Die zu lösenden Probleme seien sehr dringend. Menschen müssten gerettet und Leid gelindert werden. Er argumentierte, in 20 der 28 EU-Länder werde die Widerspruchslösung bereits praktiziert. Wenn die Mehrheit der Menschen spenden wolle, aber nicht könne, müsse die Widerspruchslösung möglich gemacht werden, auch im Sinne des Selbstbestimmungsrechts. Das Recht auf körperliche Unversehrtheit werde nicht infrage gestellt, denn jeder könne einer Organentnahme widersprechen. Jeder Bürger sollte sich aber wenigstens mit dem Thema befassen. Das sei "die geringste Pflicht".

Jens Maier (AfD) erklärte hingegen, die Widerspruchslösung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen untragbar. Jeder Bürger habe das Recht, keine Entscheidung zum Umgang mit seinen Organen zu treffen, ohne irgendwelche Folgen befürchten zu müssen. Bei der Widerspruchslösung müsste damit gerechnet werden, dass jene Bürger, die darüber nichts wüssten, künftig die Hauptspendergruppe stellten. Das Konzept der Entscheidungslösung sei besser, aber handwerklich schlecht gemacht. So sei die Vergütungsregelung für die Ärzte unscharf.

Systemwechsel Hilde Mattheis (SPD) erinnerte an das unlängst verabschiedete Gesetz für verbesserte Strukturen in den Entnahmekliniken. Noch bevor das Gesetz seine Wirkung entfalten könne, werde über einen "fundamentalen Systemwechsel" diskutiert. Dabei liege der Schlüssel in den Kliniken. Die besseren Spenderzahlen in Spanien hätten mit den guten Strukturen dort zu tun. Sie fügte hinzu: "Wir wollen die Zustimmung ganz aktiv abholen."

Dramatische Zahlen Aus ihrer Erfahrung als Ärztin forderte Sabine Dittmar (SPD) vehement die Widerspruchslösung. In Deutschland warteten Patienten teilweise mehr als zehn Jahre auf ein Spenderorgan. Warum sollten sich Menschen, die keinen Organspendeausweis ausgefüllt haben, in ein Register eintragen, fragte sie. Eine gesetzliche Änderung, die nur mehr Informationen vorsehe, sei zu wenig, das wäre eine "Verzögerungslösung". Angesichts der dramatischen Zahlen sei den Menschen zuzumuten, sich mit dem Thema zu befassen. Sie bewerte das Grundrecht auf Leben höher als das auf Nichtbefassung.

Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) hielt mit der Verfassung dagegen und betonte, aus freiwilliger Solidarität dürfe der Staat keinen Pflichtakt machen. Die Widerspruchslösung komme ohne Zwang nicht aus. Für jede medizinische Aktion sei aber eine Einwilligung erforderlich, Schweigen könne nicht als Zustimmung gelten.

Ulrich Oehme (AfD) betonte, dass sich etwas ändern müsse, werde auch von seiner Fraktion nicht infrage gestellt. Es sei jedoch nicht hinnehmbar, aus dem Altruismus einer Spende einen Zwang zu machen. Dass die Zahlen so schlecht seien, liege am verspielten Vertrauen in die Institutionen.

Kathrin Vogler (Linke) mahnte, der Mangel an Organen lasse sich nicht mit autoritären Modellen lösen. Die Widerspruchslösung würde dazu führen, dass Menschen bevormundet werden in Fragen des Sterbens und des Todes. Vertrauen in die Transplantationsmedizin könne aber nicht erzwungen werden. "Kein Nein ist noch lange kein Ja."