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Immobilien : Gute Steuer

Eine ergiebige Einnahmequelle für die Kommunen soll neu organisiert werden

16.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
3 Min

Für Stefan Bach und Claus Michelsen vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung ist die Grundsteuer "eine gute Gemeindesteuer". Die Gewerkschaft Verdi gerät sogar ins Schwärmen: Die Grundsteuer ist "unabhängig von der Konjunktur und bringt regelmäßige, gut kalkulierbare Einnahmen" von rund 15 Milliarden Euro für die Gemeinden im Jahr. Für den Erhalt würden auch Gerechtigkeitsgründe sprechen: Kommunale Verkehrsinfrastruktur, Schulen und Grünflächen würden auch den Wert privater Grundstücke erhöhen. Andere sehen das ganz anders, Hauseigentümer zum Beispiel. Deren Verband Haus & Grund fordert angesichts von 58 Milliarden Euro Überschuss in den öffentlichen Kassen: "Die Grundsteuer sollte ersatzlos gestrichen werden."

Die Grundsteuer als eine der ältesten Steuern überhaupt. Sie war schon in der Antike bekannt und wurde angeblich von den Römern über die Alpen gebracht. Ihr großer Vorteil sind immer sprudelnde Erträge: Da Grundstücke und Häuser unbeweglich sind, gibt es kein Entkommen. Wenn da nur nicht das Bundesverfassungsgericht gewesen wäre, das die zur Berechnung der Steuerhöhe verwendeten Einheitswerte, die zum Teil noch aus der Vorkriegszeit stammten, 2018 verworfen hatte. Jetzt muss schleunigst ein neues Modell her. Über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (19/11085) wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am vergangenen Mittwoch heftig gestritten. Nach dem Modell soll für die Erhebung der Steuer in Zukunft nicht allein auf den Bodenwert zurückgegriffen werden, sondern es sollen auch Erträge wie Mieteinnahmen berücksichtigt werden. Für die Bundesländer ist eine Öffnungsklausel vorgesehen, damit sie die Grundsteuer nach anderen Bewertungsverfahren erheben können. Auch in Zukunft werden die Gemeinden die Höhe der Grundsteuer mit örtlichen Hebesätzen bestimmen können. Um strukturelle Erhöhungen der Steuer zu vermeiden, appellieren CDU/CSU- und SPD-Fraktion an die Kommunen, die Hebesätze entsprechend abzusenken.

Wertorientierung Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände begrüßte die neuen Bewertungsregelungen im Koalitionsmodell, die vollumfänglich den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entsprechen würden. Zudem entspreche die Wertorientierung des Reformmodells den allgemeinen steuerpolitischen Gerechtigkeitsvorstellungen der Bürgerinnen und Bürger. Dies sei wichtig für die langfristige Akzeptanz der Grundsteuer bei den Steuerpflichtigen.

Professor Clemens Fuest vom ifo-Institut kritisierte den erheblichen Aufwand zur Wertbestimmung vor allem der Gebäude. Dieser Bewertungsaufwand mache es den Bürgern unnötig schwer, die Höhe der Steuer nachzuvollziehen und würde den Steuerzahlern und der Finanzverwaltung hohe Kosten aufbürden, die in keinem Verhältnis zum Nutzen in Form von Einzelfallgerechtigkeit stehen würden. Im Gesetzentwurf werde der Eindruck erweckt, großen Wert auf Einzelfallgerechtigkeit zu legen, tatsächlich entstehe aber nicht mehr als eine "Pseudogerechtigkeit", kritisierte Fuest. Auch der Deutsche Steuerberaterverband hegte grundsätzliche Zweifel, ob die angedachten Bewertungsmethoden für ein Massenverfahren wie die Grundsteuer geeignet seien.

Mehrere Sachverständige wiesen darauf hin, dass das neue Bewertungsverfahren zu einer Besserstellung von besonders teuren Immobilien führen könne. Professor Lorenz Jarass (Hochschule Rhein-Main) erklärte, der Gesetzentwurf führe zu unsystematischen und widersprüchlichen Grundsteuern. Als Beispiel nannte er, dass Eigentumswohnungen bis zu einem Viertel höher besteuert würden als vergleichbare Wohnungen in nicht aufgeteilten Häusern. Der Bund der Steuerzahler kritisierte, dass die geplante Vereinfachung zu Lasten der Steuerzahler gehen würde. So würden bestimmte wertmindernde Umstände, wie Baumängel und Denkmalschutzauflagen, gar nicht mehr berücksichtigt.

Professor Johanna Hey von der Universität Köln stellte fest, durch das neue Bewertungssystem komme es systematisch zu zum Teil deutlichen Unterbewertungen von vermieteten Immobilien in teuren Lagen, während Grundstücke in schlechten Lagen zum Teil zum Verkehrswert oder sogar darüber angesetzt würden. "Die Eigentümer mit Grundstücken in geringwertigen Lagen zahlen folglich die Verschonung der Eigentümer in hochpreisigen Lagen mit", so Hey. Das Problem könne auch nicht durch Hebesatzanpassungen gelöst werden, da diese gemeindeeinheitlich festgelegt würde. Mit seinen systematischen Verzerrungen werde der Gesetzentwurf den Anforderungen des Gerichts an eine im Verhältnis der Grundstücke zueinander realitätsgerechten Abbildung des Verkehrswertes offensichtlich nicht gerecht.

Nach Ansicht von Professor Dirk Löhr (Hochschule Trier) lassen sich die Probleme einfach lösen, indem auf die Einbeziehung der Gebäude gänzlich verzichtet und lediglich die Bodenwerte der Besteuerung zugrunde gelegt und würden. Auch Professor Gregor Kirchhof (Universität Augsburg) riet zu einem Grundsteuermodell, "das einfach anzuwenden ist". Den jetzigen Gesetzentwurf mit seinem nach dem früheren System der Einheitswerte "seltsamen Mischsystem" hielt Kirchhof für verfassungswidrig.