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organspende : Ausgang völlig offen

Experten streiten über den richtigen Weg und nennen gewichtige Argumente

30.09.2019
2023-08-30T12:36:27.7200Z
4 Min

Es war voll im Saal, als vergangene Woche die Expertenanhörung zu den beiden Gesetzenwürfen über eine neue gesetzliche Grundlage für die Organspende anstand. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war höchstselbst gekommen, um sich ein Bild von der Gefechtslage zu machen, die so eindeutig nicht ist. Es scheint tatsächlich völlig offen, welches Konzept sich im Bundestag durchsetzt, wenn alsbald über die konkurrierenden Entwürfe fraktionsoffen abgestimmt wird. Ein genauer Termin steht noch nicht fest.

Eine Gruppe von Abgeordneten um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Entwurf (19/11087) eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in Ausweisstellen möglich sein. Hausärzte sollen ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das Register ermutigen.

Eine zweite Gruppe um Spahn und den SPD-Gesundheitsexperten Karl Lauterbach will mit ihrem Entwurf (19/11096) eine doppelte Widerspruchslösung einführen. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Auch hier sollen Bürger die Möglichkeit haben, ihre Erklärung in ein Online-Register einzutragen.

Die AfD-Fraktion verlangt in einem Antrag (19/11124) eine Vertrauenslösung für die Organspende. Die Abgeordneten fordern unter anderem, mit der Koordinierung und Vermittlung der Organe eine unabhängige öffentlich-rechtliche Institution zu betreuen, um das aus ihrer Sicht verbreitete Misstrauen in das jetzige System abzubauen.

Ärzte schlagen Alarm Die Bundesärztekammer (BÄK) machte sich für die Widerspruchslösung stark und argumentierte, es könne von Bürgern erwartet werden, sich mit Fragen der Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und sich verbindlich dafür oder dagegen zu entscheiden.

Der Nephrologe Kai-Uwe Eckardt von der Berliner Charité nannte die jetzige Lage katastrophal. Die mittlere Wartezeit auf eine Niere liege an der Charité bei rund neun Jahren. Die Entscheidungslösung würde keine substanzielle Verbesserung bringen. Auch wäre es problematisch, das sensible Thema der Organspende in die Nähe der Verwaltungsbürokratie zu rücken, erklärte Eckardt mit Blick auf die mögliche Entscheidung bei der Antragstellung für einen Ausweis. Die Widerspruchslösung schaffe hingegen in Verbindung mit dem Register ein viel höheres Maß an Verbindlichkeit und Sicherheit. Die Bürger hätten so Gewissheit, dass ihr Wille respektiert werde.

Der Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen von der Universität Mainz räumte ein, dass die Widerspruchsregelung einen Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit in Gestalt des Rechts auf Nichtbefassung und Nichtentscheidung bedeute. Jedoch werde das Recht auf Nichtbefassung in der verfassungsgemäßen Ordnung eingeschränkt. Insgesamt sei die Einführung der Widerspruchslösung verfassungsrechtlich unbedenklich, sofern im Verfahren Missbrauch und Irrtum ausgeschlossen würden.

Ein Vertreter von Eurotransplant sagte, Deutschland profitiere enorm von Organ-Importen. Andere Länder verstünden nicht, weshalb Deutschland in einer so "desparaten Lage" nicht auf die Widerspruchslösung setze, wie andere europäische Staaten auch.

Ethische Bedenken Eine andere Auffassung vertrat der Verfassungsrechtler Winfried Kluth von der Universität Halle-Wittenberg. Dem Gesetzgeber stehe nach derzeitiger Verfassungsrechtslage kein Recht zu, eine solidarische Verhaltenspflicht aufzuerlegen, die in höchstpersönliche Rechte eingreife. Insofern sei der Entwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft vorzuziehen, weil er keine verfassungsrechtlichen Probleme aufwerfe und dazu beitrage, die Bereitschaft zur Organspende in einen praktischen Entschluss zu überführen.

Kritik an der Widerspruchslösung kam auch vom Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der darauf hinwies, dass Schweigen nicht als Zustimmung gewertet werden könne. Dies gelte sowohl im Verbraucher- und Datenschutz wie auch im Medizinrecht. Von einer doppelten Widerspruchslösung könne keine Rede sein, vielmehr verlören die Angehörigen im Vergleich zur bestehenden Rechtslage die Möglichkeit, eine eigene Entscheidung zu treffen, sofern keine schriftliche oder mündliche Willensbekundung des potenziellen Spenders bekannt sei. Brysch sprach sich zugleich für eine grundlegende Reform des Transplantationssystems aus, das von der Selbstverwaltung in die Hände einer staatlichen Institution gelegt werden sollte.

Verfahrensfragen An der Bezeichnung doppelte Widerspruchslösung stieß sich auch der Ethiker Peter Dabrock. Diese sei geradezu irreführend, da den nahen Angehörigen eben explizit kein eigenes Entscheidungsrecht zuerkannt werde. Sofern den Angehörigen die Einstellung des potenziellen Spenders nicht bekannt sei, könne nach dem Entwurf transplantiert werden. Dabrock sprach in der Anhörung von einem "eklatanten Etikettenschwindel" und kam zu dem Schluss, der Gesetzentwurf sei angesichts der damit verbundenen gesellschaftlichen Auswirkungen unverhältnismäßig.

Nach Ansicht der beiden großen Kirchen in Deutschland ist eine grundlegende Reform der Organspendenpraxis zum jetzigen Zeitpunkt nicht nötig. Der Handlungsbedarf bestehe vorrangig in Bezug auf strukturelle und organisatorische Aspekte im Transplantationsverfahren. Das im April verabschiedete Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und Strukturen bei der Organspende setze an der richtigen Stelle an.

Besser abwarten Die Auswirkungen dieser Novelle sollten abgewartet und evaluiert werden, bevor weitergehende Änderungen in Erwägung gezogen würden, erklärten die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) und das Kommissariat der deutschen Bischöfe. Die Kirchen sehen erhebliche rechtliche und ethische Bedenken bei der Widerspruchslösung. Die Entscheidungslösung sei besser geeignet, das Vertrauen in die Organspende zu stärken.

Pfarrer Hans Martin Wirth berichtete in der Expertenanhörung, er habe wegen eines Nierenversagens vor Jahren eine Spenderniere erhalten, mit der er elf Jahre lang ein weitgehend normales Leben führen konnte. Inzwischen müsse er wieder zur Dialyse und hoffe auf ein neues Spenderorgan. Gleichwohl lehne er die Widerspruchsregelung ab, denn: "Hier wird auf die Trägheit und Unentschlossenheit der Menschen gesetzt." Mit Wirth warten rund 9.500 schwer kranke Patienten in Deutschland auf ein rettendes Spenderorgan, die meisten auf eine Niere. 2018 gab es nur 955 postmortale Organspender.