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gesundheit : Einheitliche Ausbildung

28.10.2019
2023-08-30T12:36:29.7200Z
1 Min

Experten sehen in der geplanten Reform der Anästhesie- und Operationsassistenz eine sinnvolle Initiative der Bundesregierung. In einer Anhörung zu dem Gesetzentwurf (19/13825) vergangene Woche verwiesen Sachverständige auf die wichtige Funktion der Fachkräfte im medizinischen Alltag.

Die Ausbildung für Anästhesietechnische und Operationstechnische Assistenten (ATA/OTA) soll bundesweit vereinheitlicht werden. ATA und OTA assistieren Ärzten in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden lernen den fachgerechten Umgang mit Arzneimitteln, Medizinprodukten und medizinischen Geräten. Die Ausbildung zum ATA/OTA dauert drei Jahre und besteht aus einem theoretischem Teil und praktischem Unterricht sowie einer praktischen Ausbildung in Kliniken und ambulanten Einrichtungen. Die Auszubildenden erhalten eine Vergütung und schließen mit einer staatlichen Prüfung ab. Schulgeld muss künftig nicht mehr gezahlt werden. Die reformierte Ausbildung soll Anfang 2021 in Kraft treten.

Der Deutsche Berufsverband Operationstechnischer Assistenten (DBOTA) verwies auf die Eigenverantwortung der Fachkräfte. Die Aufgaben der ATA und OTA gingen in Bezug auf Inhalte sowie rechtliche und haftpflichtversicherungstechnische Aspekte über eine Assistentenstellung hinaus. Es handele sich um eigenverantwortliche Tätigkeiten, die nicht an eine ärztliche Bindung gekoppelt seien.

Der Verband forderte eine geschützte Berufsbezeichnung, aus der die besondere fachliche Kompetenz und spezielle Qualifikation deutlich werde. Sinnvoll sei außerdem eine Akademisierung oder Teilakademisierung des Berufes. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) ist die Nachfrage nach diesen Fachleuten ungebrochen hoch.