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RechT I : Reform des Jugendstrafrechts

Verfahren sollen möglichst schnell abgeschlossen werden

18.11.2019
True 2023-08-30T12:36:31.7200Z
2 Min

Zwei Gesetze zur Reform des Strafrechts hat der Bundestag vergangene Woche beschlossen. Die Vorlagen zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung (19/13829) sowie zur Stärkung der Rechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren (19/13837) wurden mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen.

Die Opposition kritisierte die Entwürfe. Sie beschnitten, anders als von der Bundesregierung dargestellt, die Beschuldigtenrechte, erklärten Linke und Grüne in der Debatte. Für die FDP gehen die Entwürfe nicht weit genug, die AfD hält sie für überflüssig.

Mit der Neuregelung des Verteidigungsrechts wird die EU-Prozesskostenhilfe-Richtlinie umgesetzt. Die Richtlinie flankiert das Recht auf Zugang zum Rechtsbeistand und legt gemeinsame Mindestvorschriften fest. Das zweite Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder. Im deutschen Jugendstrafverfahrensrecht sollen danach Änderungen vorgenommen werden, um die von der Richtlinie eröffneten Spielräume so gut wie möglich für fachlich angemessene und praxistaugliche Lösungen nutzen zu können.

Redner von CDU und SPD betonten, mit den Gesetzen gebe es Rechtsklarheit für Beschuldigte, Richter und Anwälte. Johannes Fechner (SPD) sagte, es würden klare Tatbestände geschaffen, wann einem Beschuldigten, der keinen Anwalt hat, ein Pflichtanwalt beigeordnet wird. Damit werde für Waffengleichheit gegenüber der Justiz gesorgt. Thorsten Frei (CDU) fügte hinzu, im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts stehe der Erziehungsgedanke. Entscheidend sei, dass Verfahren schnell über die Bühne gingen, ohne Beschuldigtenrechte zu schwächen.

Für die AfD erklärte Thomas Seitz, die bewährte deutsche Regelung der notwendigen Verteidigung hätte keiner weiteren Änderung bedurft. Stephan Thomae (FDP) plädierte für eine Pflichtverteidigung von Anfang an, wie es in der EU-Richtlinie gefordert werde.

Niema Movassat (Linke) kritisierte, dass die Regelungen ausschließlich zulasten armer Beschuldigter gingen und sprach von "Klassenjustiz". Canan Bayram (Grüne) bedauerte die verpasste Chance, zwei EU-Richtlinien evidenzbasiert im deutschen Strafrechtssystem umzusetzen und dabei Verbesserungen zu erreichen.