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MENSCHENRECHTE I : Prävention von Folter

Berichte der Nationalen Stelle

18.11.2019
2023-08-30T12:36:30.7200Z
2 Min

Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter wirbt für eine Rechtsgrundlage, um künftig auch die Namen der besuchten Einrichtungen in privater Trägerschaft veröffentlichen zu können. Wie ein Vertreter der Stelle vergangene Woche anlässlich der Vorstellung der Jahresberichte 2017 (19/2929) und 2018 (19/10305) im Menschenrechtsausschuss ausführte, sei die Wirksamkeit der Tätigkeit trotz des zehnjährigen Bestehens der Einrichtung noch immer begrenzt. Immer wieder gebe es Fälle, in denen Mitarbeitern der Zutritt zu einem Ort der Freiheitsentziehung verwehrt werde. Auch bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Zutritt mangele es bisweilen an der nötigen Unterstützung durch die zuständigen Ministerien. Außerdem erweise es sich als nachteilig, dass nur die Namen von Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft veröffentlicht werden dürften.

Der Vertreter betonte den präventiven Charakter der Arbeit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter. Die insgesamt zehn Mitarbeiter der aus einer Länderkommission und einer Bundesstelle bestehenden Einrichtung besuchten "Orte der Freiheitsentziehung" - darunter Justizvollzugsanstalten, Polizeidienststellen, geschlossene Einrichtungen der Kinder-und Jugendhilfe sowie Alten- und Pflegeheime - um auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge zur Wahrung der Menschenwürde zu unterbreiten.

Im Jahresbericht 2017 hat sich die Nationale Stelle 2017 schwerpunktmäßig mit dem Freiheitsentzug durch die Polizei beschäftigt, im Jahresbericht 2018 standen freiheitsentziehende Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen im Fokus. Kritisch angemerkt wurden unter anderem die "mitunter häufig angewendete Maßnahme" der Fixierung von Personen im Polizeigewahrsam. Die Praxis sei in einigen Bundesländern zwar erlaubt, stelle jedoch einen schweren Eingriff in die Freiheitsrechte dar.

Besorgt äußerte sich der Vertreter über die finanzielle Ausstattung der Anti-Folter-Stelle. Es drohe die Gefahr, dass die Arbeit im nächsten Jahr nicht wie bisher aufrechterhalten werden könne. Schon in der Vergangenheit seien Besuche nur möglich gewesen, weil sich die ehrenamtlich arbeitenden Mitarbeiter bereit erklärt hätten, Fahrtkosten vorzustrecken.