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steuermodelle : Flut von Meldungen

Wirtschaft gegen neue Pflichten

18.11.2019
2023-08-30T12:36:31.7200Z
2 Min

Vertreter der Wirtschaft und der beratenden Berufe haben sich massiv gegen die Absicht der Bundesregierung gewandt, eine Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen einzuführen. Die Meldepflicht führe nur zu zusätzlichem administrativen Aufwand und einer steigenden Anzahl von Meldungen, "und sie wahrt die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht von Berufsgeheimnisträger allenfalls formal, aber nicht materiell", erklärten Bundessteuerberaterkammer, Wirtschaftsprüferkammer und Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam in einer öffentlichen Anhörung des Bundestags-Finanzausschusses in der vergangenen Woche. Erwartet werde eine regelrechte "Meldeflut", so die Bundessteuerberaterkammer und die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft.

Grundlage der Anhörung war der von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen (19/14685), mit dem grenzüberschreitende Steuervermeidungspraktiken und Gewinnverlagerungen identifiziert und verringert werden sollen. Ziel ist, die Erosion des deutschen Steuersubstrats zu verhindern.

Der Gesetzentwurf sieht eine Pflicht zur Mitteilung von grenzüberschreitenden Steuergestaltungsmaßnahmen für sogenannte Intermediäre vor. Sollten diese jedoch Auskunft über das verweigern, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerbevollmächtigter oder vereidigter Buchprüfer (Berufsgeheimnisträger) anvertraut oder bekannt geworden sei, gehe die Mitteilungspflicht auf den Nutzer der Steuergestaltung selbst über, wird in dem Gesetzentwurf weiter erläutert. In einem weiteren Schritt sollen die deutschen Finanzbehörden die erlangten Informationen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen mit Finanzbehörden der anderen Mitgliedstaaten der EU automatisch austauschen.

Die Vertreter der beratenden Berufe erwarten, dass nicht nur aggressive Steuergestaltungen, sondern in erster Linie alltägliche Vorgänge gemeldet werden müssen, unabhängig davon, dass sie der Finanzverwaltung ohnehin bereits bekannt seien. Um einen "Aufbau von unnötigen Datenfriedhöfen" vorzubeugen, wurde eine Rückführung der Meldepflicht auf tatsächlich aggressive Gestaltungen empfohlen.

Die Deutsche Steuergewerkschaft hingegen erklärte, sie stehe uneingeschränkt hinter der Idee einer Mitteilungspflicht, weil diese von besonderer Bedeutung für die Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung auf nationaler und auf EU-Ebene sei. Die Organisation trat sogar für eine Meldepflicht von rein nationalen Steuergestaltungen ein.