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MENSCHENRECHTE : »Nicht Anklage, sondern Sensibilisierung«

Debatte zu Jahresberichten der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter

23.12.2019
2023-08-30T12:36:32.7200Z
2 Min

Folter und Misshandlung verhindern - das ist die Aufgabe der "Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter". Regelmäßig besuchen ihre Mitarbeiter Orte der Freiheitsentziehung - darunter Gefängnisse, Pflegeheime und Abschiebehaftanstalten - um auf Missstände aufmerksam zu machen und Verbesserungen anzuregen.

"Es geht gar nicht um Anklage, sondern um Sensibilisierung", sagte Frank Schwabe (SPD), am vergangenen Mittwoch in der Debatte über die von der Nationalen Stelle vorgelegten Jahresberichte 2017 und 2018. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter sähen sich aber "oftmals dem Vorwurf der Nestbeschmutzung" ausgesetzt, wenn sie etwa darauf hinwiesen, dass die häufige Praxis des Angurtens oder Ruhigstellens von Patienten durch Medikamente Akte der Freiheitseinschränkung seien. Aus "Zeitmangel" oder aus "Gedankenlosigkeit" komme es in Altenpflegeheimen zu "entwürdigenden Maßnahmen" - so Schwabe. Die Stelle leiste eine wichtige Arbeit im Sinne der Menschenrechte. Umso notwendiger sei es, sie in Zukunft finanziell "weiter zu stärken".

Dafür sprach sich auch Michael Brand (CDU) aus, der die Menschenrechte als Teil der deutschen Staatsräson bezeichnete. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter sei "ein weiterer Beleg" dafür, dass "Deutschland die Würde der Menschen ernst nimmt", erklärte Brand. Ihre Berichte beinhalteten "zahlreiche ermutigende Beispiele für gute Praxis bei Polizei und Justiz wie auch in Einrichtungen der Pflege". Doch: Menschen machten auch Fehler. Deshalb bleibe das Überprüfen, Auffinden von Defiziten und Verbessern eine "Daueraufgabe".

Freiheitsentzug Wenn dies so sei, und die Regierungskoalition die Arbeit der Nationalen Stelle wirklich begrüßte "wie hier behauptet", dann solle sie diese "endlich richtig" ausstatten und "ihre Arbeit machen zu lassen", kritisierte hingegen Zaklin Nastic (Die Linke). In Abschiebeeinrichtungen seien "diverse Mängel" bekannt, zum Beispiel Fälle von rechtswidrigem Freiheitsentzug bei Flüchtlingen. "Wir können über Migration und Fluchtursachen wirklich streiten; aber der Schutz der Gesetze gilt auch für Geflüchtete."

Jürgen Braun (AfD) distanzierte sich von der Verwendung des Begriffs Folter zum Beispiel im Zusammenhang mit "völlig legalen und notwendigen Abschiebungen". Folter im "klassischen Sinn", als Handlung, "durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden" sei in Deutschland "seit 1989" nicht mehr vorhanden, sagte Braun, auch wenn "Die Linke, die Alt-SED" Folter hierzulande "herbeireden" wolle.

Gyde Jensen (FDP), Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses, mahnte, die Jahresberichte der Nationalen Stelle stellten für Parlament und Regierung einen "Handlungsauftrag" dar: In vielen Pflegeeinrichtungen würden Einverständniserklärungen etwa zum Anbringen von Bettgittern nicht, wie vorgegeben, regelmäßig überprüft.

Eine andere "Regelungslücke" sah Margarethe Bause (Bündnis 90/Die Grünen). Sie warf die Frage auf, was denn die Kontrollen der Heime nützten, wenn diese bei Missständen aber nicht namentlich genannt werden dürften, "wenn sich die Aufsichtsbehörden nicht zuständig fühlen oder die Arbeit der Kontrolleure sogar behindern". Wenn Deutschland die Einhaltung der Menschenrechte zu Recht weltweit anmahne, verlangte Bause, "müssen wir auch bei uns ganz genau hinschauen".