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INNERES II : Zank um Extremistendatei

AfD-Vorlagen zu Terrorbekämpfung abgelehnt

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
1 Min

Die AfD-Fraktion ist vergangene Woche im Bundestag mit einem Gesetzentwurf "zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft bei Eintritt in eine terroristische Organisation" (19/11127) ebenso gescheitert wie mit einem Vorstoß zur Änderung des Strafgesetzbuches (19/9234). Während nach der ersten Vorlage ein Deutscher bei Beteiligung an einer Terrororganisation die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren sollte, sofern er eine weitere hatte, ging es beim zweiten Gesetzentwurf um die Strafbarkeit des Versuchs der Unterstützung terroristischer Vereinigungen.

Zugleich befasste sich das Parlament erstmals mit einem weiteren Gesetzentwurf der AfD (19/16052), mit dem das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz "auf den Linksextremismus sowie auf den religiösen Extremismus" ausgeweitet werden soll. Auch damit könne man "etwas für die Terrorbekämpfung tun", warb Roman Johannes Reusch (AfD) für die Vorlage, die bei den anderen Fraktionen indes ebenfalls auf Ablehnung stieß. Marian Wendt (CDU) wertete sie als juristisch nicht haltbar. Uli Grötsch (SPD) verwies auf die bestehende Antiterrordatei zur Speicherung von Daten islamistischer Terroristen. Jürgen Martens (FDP) nannte die AfD-Vorschläge zur Terrorbekämpfung "untauglich". Friedrich Straetmanns (Linke) sagte, am Ende eines von rechtsextremen Gewalttaten geprägten Jahres komme die AfD mit einem Gesetzentwurf, der sich "den Linksextremismus vorknöpfen" solle. Canan Bayram (Grüne) sagte, mit der Vorlage solle die Rechtsextremismus-Datei geschwächt werden.