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pflege : Hilfe in der Krise

Angehörige brauchen mehr Unterstützung und regelmäßige Entlastung

23.12.2019
2023-08-30T12:36:33.7200Z
4 Min

Es sind oft dramatische Situationen, wenn in Familien ganz kurzfristig eine Pflege organisiert werden muss. Die Gründe können sehr unterschiedlich sein. Manchmal brauchen Patienten nach einem Aufenthalt im Krankenhaus oder einem Unfall für eine Übergangszeit professionelle Betreuung, bis sie wieder fit genug sind, um ihr Leben eigeständig zu organisieren.

Es kommt aber auch vor, dass pflegende Angehörige mit ihrer Aufgabe schlicht überlastet sind und dringend eine Auszeit benötigen. In anderen Fällen kann es sein, dass sich der Gesundheitszustand eines betreuten Angehörigen plötzlich drastisch verschlechtert und die Versorgung neu strukturiert werden muss. In solchen Krisen kommt der sogenannten Kurzzeitpflege eine Schlüsselrolle zu. Mit dieser Leistung der Pflegeversicherung soll die in Akutfällen nötige Überbrückung gesichert werden.

Zuschüsse Die Kurzzeitpflege ist auf maximal acht Wochen im Jahr beschränkt und wird pauschal mit 1.612 Euro bezuschusst. Kombiniert mit der Verhinderungspflege, für die ein Pauschalbetrag in derselben Höhe pro Jahr zuerkannt wird, kann der Zuschuss auf 3.224 Euro verdoppelt werden. Anders als die Verhinderungspflege wird die Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung, etwa einem Pflegeheim oder in speziellen Kurzzeitpflegeeinrichtungen organisiert, sie kann also nicht zu Hause erbracht werden. Anspruch auf Kurzzeitpflege haben Betroffene mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Auch Patienten, die durch eine Krankheit oder einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, können Kurzzeitpflege beantragen. Seit 2016 besteht ein Anspruch auf Kurzzeitpflege auch als Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Falls die ambulante Versorgung in Form von häuslicher Krankenpflege oder Haushaltshilfe nicht reicht, kann eine Kurzzeitpflege über die GKV in Anspruch genommen werden.

Plätze fehlen Soweit die Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Kurzzeitpflege problematisch, weil es an geeigneten Einrichtungen zur Betreuung der Pflegefälle mangelt. So stellten die Fraktionen von Union und SPD in einem Antrag (19/16045), der vergangene Woche erstmals beraten wurde, fest, dass der Ausbau von Kurzzeitpflegeplätzen stagniere. Die Leistungserbringer beklagten mangelnde Wirtschaftlichkeit und Schwierigkeiten bei der Refinanzierung bedarfsgerechter Angebote.

Die Koalitionsfraktionen fordern in dem Antrag, den Sicherstellungsauftrag so zu konkretisieren, dass die Versorgungsstrukturen für die Kurzzeitpflege ausgebaut und nachhaltig gewährleistet werden können. Die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der Kurzzeitpflege müsse durch eine wirtschaftlich tragfähige Vergütung umgesetzt werden. Die Vergütungsvereinbarungen müssten unter anderem die kurze Verweildauer, die stark schwankende Nachfrage sowie die heterogenen Pflege-, Betreuungs- und Behandlungserfordernisse berücksichtigen. Der Bund müsse zudem auf die Länder einwirken, ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen und den Ausbau der Angebote stärker zu fördern. Ferner sollte ein flexibel nutzbares jährliches Entlastungsbudget geschaffen werden, um Angehörige besser zu unterstützen.

Große Dringlichkeit In der Beratung erkannten Sprecher aller Fraktionen die Dringlichkeit dieses Themas an und forderten eine rasche und wirksame Entlastung der pflegenden Angehörigen. Lothar Riebsamen (CDU) sagte, eine gute Pflege sei von zentraler Bedeutung in einer alternden Gesellschaft. Entsprechend seien die Pflegeleistungen schon ausgeweitet worden, auch zugunsten der pflegenden Angehörigen. In der Kurzzeitpflege gehe es nun darum, das Leistungsversprechen mit Pflegeplätzen konkret zu erfüllen.

Auch Heike Baehrens (SPD) stellte fest, alle gesetzlichen Verbesserungen liefen ins Leere, wenn es keine passenden Angebote gebe. Bundesweit sinke die Zahl der Angebote für die Kurzzeitpflege, daher müssten die Rahmenbedingungen geändert werden. Die Länder seien zu einer Investitionsoffensive aufgefordert, um die Kurzzeitpflege zu unterstützten. Die Bündelung der Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege sowie dem gewährten Entlastungsbetrag solle mehr Flexibilität bringen.

Die FDP lobte die Initiative, will aber mehr. Die Abgeordneten schlagen in einem Antrag (19/16039) vor, Kliniken in unterversorgten Bereichen für die Kurzzeitpflege zu öffnen. Leistungen der Kurzzeit- und Verhinderungspflege sollten zusammengeführt werden. Zudem müsse die Sperrfrist von sechs Monaten für eine erstmalige Inanspruchnahme der Verhinderungspflege abgeschafft werden. Ferner sollte ein digitales Portal entwickelt werden, das verfügbare Kurzzeitpflegeplätze anzeigt. Nicole Westig (FDP) forderte unbürokratische und niedrigschwellige Lösungen. Die vielen pflegenden Angehörigen müssten besser entlastet werden.

Robby Schlund (AfD) sagte, gerade vor Weihnachten gelte es, den 2,6 Millionen Menschen zu danken, die bis zur Selbstaufgabe ihre Angehörigen pflegten und oft keine Minute mehr für sich selbst übrig hätten. Er bezweifelte, dass die Kommunen den geforderten zusätzlichen Aufwand stemmen könnten.

Grüne und Linke kritisierten, dass trotz der Dringlichkeit ein Antrag statt eines Gesetzentwurfs vorgelegt werde. Harald Weinberg (Linke) sprach von einem umständlichen Verfahren. Kordula Schulz-Asche (Grüne) merkte an, es wäre besser gewesen, gleich einen Gesetzentwurf vorzulegen, denn die Angehörigen müssen schnell entlastet werden. Weinberg rügte, der Antrag der Koalitionsfraktionen bleibe sehr vage. So fehlten Aussagen zum Zeitplan, zu den konkreten Zielvorgaben und zur Finanzierung. Offenbar sei der Problemdruck so außerordentlich groß geworden, dass die Koalition nun habe reagieren müssen.

Schulz-Asche warnte vor einer sich weiter zuspitzenden Lage in der Pflegeversorgung. Die pflegenden Angehörigen dürften nicht länger alleingelassen werden. Angehörige arbeiteten Woche für Woche und seien teilweise völlig überlastet. Sie bräuchten mehr Unterstützung und Auszeiten. Kurzzeitpflege werde oft nicht in Anspruch genommen, weil es zu wenig Plätze gebe und das Angebot auch nicht ausreichend bekannt sei. Roy Kühne (CDU) versprach, der Antrag sei "ein klares Signal, dass wir Kurzzeitpflege ernst nehmen". Das, was zuletzt nicht funktioniert habe, solle nun besser gemacht werden.