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Entwicklung : Kritik an Verträgen gegen Doppelbesteuerung

Abgeordnete wollen Abkommen prüfen

25.02.2019
2023-08-30T12:36:16.7200Z
2 Min

Die von Deutschland mit zahlreichen Entwicklungs- und Schwellenländern geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen sollten nach Ansicht zahlreicher Abgeordneter auf den Prüfstand gestellt und eventuell neu verhandelt werden. Ziel müsse es sein, die Steuerbasis in Entwicklungsländern zu steigern, betonte ein Vertreter der SPD-Fraktion vergangene Woche im Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Ein FDP-Vertreter sagte, Deutschland sollte ein Interesse daran haben, die Besteuerung von Unternehmen in Entwicklungsländern fair zu gestalten, weil es entstandene Schäden andererseits wieder durch mehr Entwicklungsgelder ausgleichen müsse. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten, es blieben zu wenig Steuern in den Vertragsstaaten. Demgegenüber stellte ein Vertreter der Unionsfraktion die Zielsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen heraus: Es gehe darum ausländische Investitionen in Entwicklungsländern zu fördern und Steuervermeidung zu verhindern. Die AfD-Fraktion fragte, ob die Absicht bestehe, die Abkommen multilateral zu regeln.

Die Verträge sollen verhindern, dass Unternehmen und Arbeitnehmer, die grenzüberschreitend aktiv sind, in mehreren Ländern Steuern entrichten müssen. Wie Martin Hearson von der London School of Economics and Political Science dem Ausschuss unter Berufung auf eine von ihm 2018 veröffentlichten Studie berichtete, hätten insbesondere die von Deutschland abgeschlossenen Abkommen in vielen Fällen jedoch nachteilige Folgen für Entwicklungsländer. So würden sie deren Besteuerungsrechte bei Unternehmenssteuern stark limitieren und einen größeren Teil der Steuerbasis an sich ziehen. Hearson sprach sich für eine Evaluierung und Neuverhandlung der teils jahrzehntealten Abkommen aus.

Maria Flachsbarth (CSU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, zeigte sich indes überzeugt, dass die Abkommen Rechtssicherheit schaffen und so zu mehr ausländischen Direktinvestitionen beitrügen. Den negativen Befund der Hearson-Studie nannte sie "nicht ausreichend belegt". Allerdings räumte sie ein, dass eine umfassende Analyse der Verträge aufgrund der hohen Komplexität und der Vielfalt der Variablen schwer möglich sei.