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BILDUNG : Pfleger vom Balkan und von den Philippinen

Die Zahl der Anträge auf Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse ist seit 2012 deutlich gestiegen

16.03.2020
2023-08-30T12:38:15.7200Z
2 Min

Seit dem Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 wurden in Deutschland rund 280.000 Anträge auf die Anerkennung von Berufsabschlüssen, die bundes- oder landesrechtlich geregelt sind, gestellt. Dies geht aus dem Bericht der Bundesregierung 2019 zum Anerkennungsgesetz (19/16115) hervor, den der Bundestag in der vergangenen Woche zusammen mit dem Bericht für 2017 (18/12756) debattierte und in die Ausschüsse überwies.

Mit über 29.000 Anträgen im Jahr 2018 haben sich im Bereich der Bundesberufe die Anträge seit 2012 sogar verdoppelt. Dies verdeutliche "die Dynamik der Nachfrage" gerade bei den Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege, in dem die meisten Anträge gestellt worden seien, heißt es im Bericht. Die Antragszahl sei in diesem Bereich 2018 gegenüber dem Vorjahr um mehr als 30 Prozent auf fast 11.500 Anträge gestiegen.

Annähernd die Hälfte der Abschlüsse wurde dem Bericht zufolge in Berufen der Gesundheits- und Krankenpflege in Bosnien und Herzegowina, Serbien oder auf den Philippinen erworben. Aber auch die Zahl der Ärzte, die Anträge stellten, sei mit 6.162 Anträgen 2018 hoch gewesen, seit 2017 aber nur um 0,3 Prozent gestiegen.

2018 sei bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit festgestellt worden. Fast jeder zehnte Antragsteller habe eine teilweise Gleichwertigkeit seines Berufsabschlusses bescheinigt bekommen. Bei etwas mehr als einem Drittel sei eine "Ausgleichsmaßnahme" auferlegt worden. Nur in 2,3 Prozent der Fälle habe keine Gleichwertigkeit festgestellt werden können.

Anträge von Flüchtlingen Von der Berufsanerkennung konnten dem Bericht zufolge auch Flüchtlinge profitieren. Seit 2016 habe die Zahl der Anträge von Staatsangehörigen aus den der Haupt-asylherkunftsstaaten deutlich zugenommen: Mit gut 2.400 Anträgen seien es 2016 bereits mehr als doppelt so viele gewesen wie im Vorjahr. 2017 habe sich die Antragszahl auf über 3.800, 2018 weiter auf 4.100 erhöht. Berechnungen des IAB-Flüchtlingsmonitorings hätten gezeigt, dass die Erwerbstätigenquote der Geflüchteten 2017 mit 21 Prozent um zwölf Prozentpunkte höher als im Vorjahr lag und mit der Aufenthaltsdauer stetig ansteige. Eine erfolgreiche Berufsanerkennung erhöhe die Chance auf eine qualifikationsgerechte Beschäftigung, heißt es in dem Bericht. Die "Investition" in ein Anerkennungsverfahren ermögliche dem Einzelnen den Zugang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, den deutlichen Anstieg des Einkommens und neue Beschäftigungsperspektiven.

Das durchschnittliche monatliche Brutto-Arbeitseinkommen der Erwerbstätigen sei rund 1.000 Euro höher als zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch hätten drei Viertel der Befragten die persönliche berufliche Situation positiver als zum Zeitpunkt der Antragstellung eingeschätzt, heißt es im Bericht.

Nach Ansicht der Bundesregierung zeigt die Evaluation des Anerkennungsgesetzes, dass die Ziele des Gesetzgebers erfüllt worden sind und eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt gelingt.