Haushalt : Geklotzt, nicht gekleckert
Mit einem gewaltigen Schutzschirm sollen die Folgen der Coronakrise abgefedert werden
Im Kampf gegen das Coronavirus hat die Bundesregierung das größte Hilfspaket in der Geschichte des Landes geschnürt. Der Rettungsschirm soll dafür sorgen, dass Bürger geschützt sowie Unternehmen und Arbeitsplätze gesichert werden, die Gesundheitsversorgung gewährleistet ist und der soziale Zusammenhalt bewahrt wird. Das im Eilverfahren beschlossene Paket beinhaltet zahlreiche Vorkehrungen in den Bereichen Finanzen, Wirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Recht.
STAATSFINANZEN Um zusätzliche Mittel einsetzen zu können, ist vom Bundestag ein Nachtragshaushalt auf den Weg gebracht worden. Die schwarze Null wird aufgegeben, der Staat schreibt stattdessen tiefrote Zahlen - 156 Milliarden Euro sollen durch Kredite finanziert werden.
WIRTSCHAFT Kleine und große Firmen und Selbstständige sollen umfassend unterstützt werden. Im Nachtragshaushalt sind 50 Milliarden Euro zur Unterstützung von Kleinunternehmern und Solo-Selbstständigen eingeplant. Der nicht mehr genutzte Finanzmarktstabilisierungsfonds wird zu einem Wirtschaftsstabilisierungsfonds umgewidmet. Der Fonds ermöglicht unter anderem mit 100 Milliarden Euro die Rekapitalisierung von strauchelnden Unternehmen.
ARBEIT/SOZIALES Das Sozialschutz-Paket sieht unter anderem vor, bei Hartz-IV-Neuanträgen vorübergehend auf eine Vermögensprüfung zu verzichten und die tatsächlichen Wohnkosten automatisch als angemessen zu berücksichtigen. Beim Kinderzuschlag gibt es ebenfalls befristet erleichterte Zugangsbedingungen. In das Arbeitszeitgesetz wird eine Verordnungsermächtigung eingefügt, um Ausnahmeregelungen zu erlassen. Damit soll die Aufrechterhaltung lebenswichtiger Infrastruktur gewährleistet werden. Soziale Dienstleister und Einrichtungen der Fürsorge werden im Rahmen eines besonderen Sicherstellungsauftrages durch Bund, Länder und Sozialversicherungsträger finanziell unterstützt, um ihren Bestand nicht zu gefährden. Hinzuverdienstgrenzen in der Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte werden gelockert. In das Infektionsschutzgesetz wird ein Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle bei behördlicher Schließung von Schulen und Kitas zur Eindämmung der aktuellen Pandemie aufgenommen.
GESUNDHEIT Das Hilfspaket beinhaltet 3,5 Milliarden Euro unter anderem für Schutzausrüstung, die Entwicklung eines Impfstoffs sowie weitere Behandlungsmaßnahmen, die helfen können, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Zudem sind 55 Milliarden Euro vorgesehen, um flexibel auf die Pandemie und ihre Folgen reagieren zu können. Kliniken, die geplante Operationen verschieben und dafür Intensivbetten für Coronapatienten bereitstellen, sollen einen finanziellen Ausgleich erhalten. Auch für niedergelassene Ärzte mit Einnahmeausfällen ist eine Kompensation geplant. Die Zahl der Intensivbetten soll möglichst verdoppelt werden. Mit einer Änderung des Infektionsschutzgesetzes sollen Kompetenzen beim Bund gebündelt werden, um effektiver auf bundesweite Epidemien reagieren zu können.
RECHT Ein Rettungsschirm wird auch über Mietern, die in Folge der Coronakrise in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, gespannt. Sie sollen vorerst nicht mehr gekündigt werden können. Für Verbraucher und Kleinstunternehmen soll zudem gewährleistet werden, dass sie insbesondere von Leistungen der Grundversorgung wie Strom, Gas und Telekommunikation nicht abgeschnitten werden. Für Unternehmen sollen die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote bis zum 30. September ausgesetzt werden.