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FAMILIE : Relevant für das System

Koalition und Opposition wollen Elterngeld an die Corona-Krise anpassen

27.04.2020
2023-08-30T12:38:16.7200Z
4 Min

Systemrelevant lautete das Schlüssel- und Reizwort der Finanz- und Eurokrise. Vielen Menschen stieß es damals übel auf, dass mit den Steuergeldern aus den Taschen des "kleinen Mannes" ausgerechnet jene Institutionen gerettet werden sollten, deren Geschäftsgebaren mit ursächlich für die Krise war.

In der aktuellen Corona-Krise hat das Wort erneut Konjunktur, diesmal allerdings in einem durchweg positiven Sinn. Nun gelten Berufsgruppen als systemrelevant, die mehrheitlich durch eher niedrige und mittlere Einkommen gekennzeichnet sind - von der Krankenschwester und dem Altenpfleger über Polizisten bis zur Supermarkt-Kassiererin und dem Lkw-Fahrer.

Befristete Regelung Diese geänderte Betrachtungsweise spiegelte sich auch vergangenen Woche in der ersten Lesung eines Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen (19/18698) und mehrerer Oppositionsanträge zu Anpassung beim Elterngeld nieder. So sollen nach dem Willen der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion Eltern in systemrelevanten Berufen ihre Elternzeitmonate aufschieben können, um ihren Tätigkeiten nachgehen zu können. Zudem sollen Eltern, die den Partnerschaftsbonus nutzen, ihren Anspruch darauf nicht verlieren, wenn sie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Einkommensersatzleistungen wie Kurzarbeiter- oder Arbeitslosengeld sollen die Höhe des Elterngeldes nicht reduzieren. Diese Regelungen sollen zunächst bis Ende des Jahres gelten. Als systemrelevant nennt die Koalition alle Tätigkeiten im Gesundheits- und Pflegesystem, bei der Polizei, dem Bildungs- und Betreuungswesen, im Transport- und Personenverkehr und in der Versorgung mit Energie, Wasser, Kommunikation, Lebensmitteln und Dienstleistungen des täglichen Lebens.

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, die Bundesregierung habe die schwierige Situation der Familien in der Corona-Krise von Anfang an im Blick gehabt. Das Kurzarbeitergeld helfe vielen Familien; zudem habe die Regierung Ende März den Notfallkinderzuschlag in Höhe von bis zu 185 Euro pro Kind und Monat geschaffen, der zusätzlich zu Kindergeld und Wohngeld ausgezahlt werde. Bislang seien bereits mehr als 120.000 Anträge bei den Familienkassen eingegangen. Im zweiten Schritt würden nun die Elterngeld-Regelungen beim Elterngeld für Eltern in systemrelevanten Berufen angepasst.,

Giffey kündigte in der Debatte an, dass die Bundesregierung die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Höhe von 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens über die eigentliche Frist bis Mitte Mai hinaus verlängern will. Mit den Ländern arbeite man zudem an einem konkreten Plan, wie die schrittweise Wiedereröffnung von Kitas und Schulen über die Notbetreuung hinaus gestaltet werden kann. Im Fokus stünden vor allem die Kinder von Eltern in systemrelevanten Berufen und von berufstätigen Alleinerziehenden sowie die Kinder, deren Wohl in der häuslichen Betreuung gefährdet ist.

Für die AfD-Fraktion nutzte Martin Reichardt die Debatte zu einer Generalabrechnung mit der Familienpolitik der vergangenen Jahre und forderte Giffeys Rücktritt. In der Corona-Krise zeige sich, dass die Familie als "Stütze der Gesellschaft" durch eine ideologische und zerstörerische Politik geschwächt worden sei. Bei möglichst "umfassender Staatsbetreuung" der Kinder seien die Eltern in die Erwerbstätigkeit gedrängt worden. Trotzdem könnten viele ihre Familien nicht mehr ernähren. In ihrem Antrag (19/18720) fordert die AfD für die Dauer der Corona-Krise ein erhöhtes Wohngeld für Familien, die Anspruch auf den Kinderzuschlag haben. Das erhaltene Wohngeld solle zur Tilgung gestundeter Mietschulden verwendet werden.

Marcus Weinberg (CDU) wies die Kritik zurück. Gerade durch die familienpolitischen Maßnahmen der vergangenen Jahre könne man in der Krise flexibler reagieren und den Familien helfen.

Bei den übrigen Oppositionsfraktionen fiel das Urteil deutlich freundlicher aus. Grigorius Aggelidis (FDP) begrüßte die von der Koalition angestrebten Anpassungen beim Elterngeld. Allerdings sei der Gesetzentwurf "Flickwerk". Er verstehe nicht, warum die Anrechnung des Kurzarbeitergeldes bei der Berechnung des Elterngeldes noch immer befristet sei und das Insolvenz- und Krankengeld nicht berücksichtigt werde. Die Nachteile für Eltern im Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Krankengeldbezug müssten ausgeglichen werden, wie dies seine Fraktion in ihrem Antrag (19/18670) fordere.

Prinzipielle Zustimmung zum Koalitionsentwurf kam auch von der Linksfraktion und der Fraktion der Grünen. Aber auch sie wünschen sich weitergehende Änderungen beim Elterngeld. Beide Fraktionen fordern in ihren Anträgen (19/18684, 19/18710) die Einführung eines speziellen Corona-Elterngeldes.

Für die Dauer der pandemiebedingten Schließung von Kitas und Schulen soll dieses Corona-Elterngeld es Eltern erlauben, ihre Arbeit zu reduzieren oder auszusetzen, um ihre Kinder betreuen zu können, sagte Katrin Werner (Linke). Nach den Vorstellungen ihrer Fraktion soll es in ersten sechs Wochen als Lohnfortzahlung zu 100 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden. Zudem soll für Bezieher des Corona-Elterngeldes ein Kündigungsschutz gelten. Aufgrund des wegfallenden kostenlosen Mittagessens in Kitas und Schulen sowie steigender Lebensmittelpreise müsse der Hartz-IV-Regelsatz um 200 Euro pro Monat erhöht werden, forderte Werner.

Katja Dörner (Grüne) kündigte an, ihre Fraktion werde dem Gesetzentwurf der Koalition zustimmen. Allerdings könne dies nur ein erster Baustein sein, um den Familien in der aktuellen Situation zu helfen. Neben dem Corona-Elterngeld müsse als Ausgleich für das entfallene kostenlose Mittagessen einen Krisenzuschlag von 60 Euro für Familien im Hartz-IV-Bezug gezahlt werden.