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KULTUR : Brotlose Kunst

Der Bundestag ringt um den Erhalt der kulturellen Infrastruktur und mit der Notlage vieler Kreativer

27.04.2020
2023-08-30T12:38:16.7200Z
4 Min

Einen solchen Satz hört man von einem Mitglied der Bundesregierung eher selten. "Ich kann nachts kaum noch schlafen", bekennt Monika Grütters (CDU) am vergangenen Mittwoch vor den Mitgliedern des Kulturausschusses. Die Kulturstaatsministerin ist gerade aus der Sitzung des Bundeskabinetts herbeigeeilt, um den Ausschuss über die Maßnahmen der Bundesregierung in Zeiten der Corona-Krise zu informieren.

Grütters wirkt abgekämpft und angespannt. Kein Wunder: Das sonst so blühende Kulturleben liegt derzeit brach. Keine Theateraufführung, kein Konzert, keine Buchlesung - selbst die Schönheit der ägyptischen Pharaonin Nofretete auf der Berliner Museumsinsel wird derzeit nicht von Besuchern bewundert. Zumindest nicht von Angesicht zu Angesicht. Das kulturelle Leben spielt sich weitgehend nur in der digitalen Welt ab, fördert zwar so manch kreative Idee, aber leben können die Kulturschaffenden davon nicht. Ihre wirtschaftliche Existenz ist massiv bedroht und damit die kulturelle Infrastruktur insgesamt.

Schon die Regularien der Sitzung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche offenbaren, das derzeit nichts normal verläuft. Das Gremium tagt zwar wie üblich nicht öffentlich, hat sich aber darauf verständigt, dass die Sitzung aufgezeichnet und im Internet zeitversetzt als Video-Stream gesendet wird. Öffentlichkeit in Zeiten, in denen viele Menschen wissen wollen, wie es weitergehen soll. Auch die Tausenden Künstler, Kreativen und Veranstalter.

Soforthilfen In einem ersten Schritt haben Regierung und Bundestag 50 Milliarden Euro bewilligt, aus denen Solo-Selbständige und kleine Unternehmen Soforthilfen zur Finanzierung der laufenden Betriebskosten wie beispielsweise Mieten beantragen können. Davon können auch freischaffende Künstler profitieren. Allerdings haben viele Freischaffende gar keine Betriebskosten, sind also nicht anspruchsberechtigt. Darauf weist auch der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, hin, der ebenfalls zur Sitzung des Kulturausschusses geladen ist. Um finanziell über die Runden zu kommen, bleibt ihnen aktuell oftmals nur der Weg in die soziale Grundsicherung. Diesen Zugang hat die Bundesregierung für Kulturschaffende deutlich vereinfacht. Größere Vermögenswerte würden nicht berücksichtigt, der Zugang zu Kinderzuschlägen erleichtert, die Aufwendungen für Wohnung und Heizung anerkannt, das Antragsverfahren verschlankt, die Künstler müssten sich auch nicht arbeitssuchend melden, berichtet Grütters vor dem Ausschuss und betont: "Das ist schon etwas anderes als Hartz-IV." Die Kulturstaatsministerin betont dies nicht ohne Grund: Denn an diesem Punkt hat sich viel Kritik entzündet - in den Medien, der Politik und der Kulturszene. Auch die Kulturpolitiker im Ausschuss sind skeptisch. Künstler seien "keine Almosenempfänger", "Hartz-IV keine Lösung", muss sich Grütters aus den Reihen der AfD, der Linken und Bündnis 90/Die Grünen anhören. Selbst aus der CDU/CSU-Fraktion heißt es, das Arbeitslosengeld II habe gerade in der Kunstszene ein Imageproblem. Die Kulturstaatsministerin hat dafür nur bedingt Verständnis. Was jederzeit jeder frei arbeitenden Maskenbildnerin am Theater zumutbar sei, soll für den Schauspieler nicht gelten? Kein anderes Land auf der Welt bemühe sich so wie Deutschland um den Erhalt der Kultur und die Notlage seiner Kreativen in der Pandemie, betont sie erneut. Selbst Olaf Zimmermann vom Kulturrat muss ihr da zustimmen.

Gutscheinlösung Nur wenige Stunden nach der Sitzung de Kulturausschusses setzt sich das Ringen um den richtigen Weg zum Erhalt der kulturellen Infrastruktur im Plenarsaal des Reichstags fort. Auf der Tagesordnung steht ein Gesetzentwurf von Union und SPD (19/18697) zur sogenannten Gutschein-Lösung für die Veranstalter von Konzerten, Theateraufführungen und anderen Kulturevents und Freizeitveranstaltungen. Nach dem Willen der Koalition soll es ermöglicht werden, dass Verbrauchern statt der ihnen zustehenden Rückzahlung für Tickets abgesagter Veranstaltungen auch ein Gutschein ausgestellt werden kann. Damit soll verhindert werden, dass die Kultureinrichtungen und Veranstalter über kurz oder lang vor dem finanziellen Aus stehen. Vor dem Hintergrund, dass nach den Infektionsschutzauflagen alle Großveranstaltungen bis Ende August dieses Jahres verboten bleiben, ist dieses Szenario sehr real.

Debattiert wird im Plenarsaal aber auch über eine kleine Flut von Anträgen der Opposition. Vier Vorlagen hat allein die FDP-Fraktion eingebracht zur Rettung der Filmwirtschaft (19/18223), für Nothilfefonds für die Kreativwirtschaft, Soforthilfen für Freischaffende (19/18668) und ebenfalls zur Gutscheinlösung (19/18702). Aus den Reihen der Linksfraktion liegen Anträge vor, um Journalisten und Medienschaffende als "systemrelevante" Berufsgruppen abzusichern (19/18691) und Freischaffenden einen einmaligen Zuschuss zur Deckung der Lebenshaltungskosten zukommen zu lassen (19/18692). Zwei weitere Anträge legen die Grünen vor, die einen eigenen Kulturrettungsfonds aufgelegt sehen wollen (19/18715) und sich auch für eine Gutscheinlösung für Kultur- und Sportveranstaltungen (19/18708) aussprechen. Lediglich die AfD-Fraktion hatte zu diesem Zeitpunkt noch keinen eigenen Antrag eingebracht, kündigte in der Debatte jedoch an, einen solchen zur besseren Absicherung der freien Kulturschaffenden über die Künstlersozialkasse vorzulegen.

Entscheidung Anfang Mai Entschieden hat der Bundestag noch über keinen der Vorschläge. Der Gesetzentwurf und die Anträge wurden zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Abgestimmt werden sollen sie in der nächsten Sitzungswoche des Parlaments. Anfang Mai. Schon jetzt ist abzusehen, dass eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten für eine Gutschein-Lösung votieren wird. Vor allem wird die Diskussion über das Hochfahren des Kulturbetriebs an Fahrt aufnehmen. Auch dies zeichnete sich in der vergangenen Woche ab. Unter welchen Bedingungen die kulturlose Zeit enden wird, ist aber noch völlig offen.