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CONTERGAN : Rechtssicherheit für Opfer

Ansprüche dürfen nicht aberkannt werden

22.06.2020
2023-08-30T12:38:18.7200Z
2 Min

Contergangeschädigten Menschen soll ihr Anspruch auf Leistungen nach dem Conterganstiftungsgesetz - insbesondere auf die lebenslänglich gewährte monatliche Conterganrente - grundsätzlich nicht mehr aberkannt werden können. Der Bundestag verabschiedete eine entsprechende Gesetzesvorlage der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD (19/19498) zur Novellierung des Conterganstiftungsgesetzes am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen aller Fraktionen. Eine Aberkennung von Leistungen soll nur noch im Fall von vorsätzlich falschen oder unvollständige Angaben des Leistungsempfängers möglich sein. Nach der bisherigen Rechtslage war eine Aberkennung möglich, wenn körperliche Fehlbildungen aufgrund späterer Erkenntnisse nicht mehr mit der Einnahme von thalidomidhaltigen Präparaten der Firma Grünenthal in Verbindung gebracht werden konnten. Ein Nachweis über den Zusammenhang zwischen den Fehlbildungen und der Einnahme der Präparate sei aber inzwischen nicht mehr oder nur noch sehr schwer möglich, heißt es in der Gesetzesbegründung.

Wegen der Einnahme des Beruhigungs- und Schlafmedikaments Contergan kam es Ende der 1950er- und Anfang der 1960er-Jahre bei Neugeborenen zu einer Häufung von schweren Fehlbildungen oder gar dem Fehlen von Gliedmaßen und Organen. Weltweit kamen etwa 5.000 bis 10.000 geschädigte Kinder auf die Welt.

Kritik an Stiftung Der Bundestag reagierte mit der Gesetzesnovelle auf massive Kritik an der Conterganstiftung. Diese hatte im vergangenen Jahr Conterganopfern in Brasilien mitgeteilt, sie beabsichtige, den Anerkennungsbescheid über die Conterganrente und weitere Hilfen zu widerrufen. Begründet hatte dies die Stiftung mit der Behauptung, das in Brasilien Ende der 1950er Jahre vertriebene thalidomidhaltige Arzneimittel Sedalis sei kein Produkt der Firma Grünenthal gewesen. Doch selbst die Firma Grünenthal hatte dieser Darstellung widersprochen.

Zudem soll mit der Gesetzesnovelle die Grundlage geschaffen werden, um die bereits 2013 bereitgestellten zusätzlichen Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro zur Erhöhung der Conterganrenten und Bereitstellung weiterer Leistungen auch zur Förderung multidisziplinärer medizinischer Kompetenzzentren verwendet werden können. Diese Zentren sollen die medizinischen Beratungs- und Behandlungsangebote für tahlidomidgeschädigte Menschen verbessern.