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geschäftsordnung : AfD-Antrag abgelehnt

Ausnahmeregelung gilt weiter

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
2 Min

Die AfD-Fraktion ist mit einem Antrag gescheitert, die besondere Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestages in der Coronakrise nach Paragraf 126a zu beenden. Es sei nicht länger erforderlich, die Ausnahmeregelung aufrechtzuerhalten, hieß es zur Begründung in dem Antrag (19/19523), der von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde.

Der Bundestag hatte im März wegen der Pandemie die Geschäftsordnung befristet geändert. So ist das Parlament beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Normalerweise müssen mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein.

Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet sind. Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.

Zwei andere Anträge der AfD-Fraktion wurden zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen. In dem einen Antrag (19/19243) plädiert die Fraktion dafür, im Bundestag digitale Abstimmungsgeräte einzusetzen. Das Parlament sollte seine Arbeitsweise am aktuellen Stand der Technik ausrichten, um das steigende Arbeitsaufkommen durch eine höhere Effizienz beherrschen zu können, heißt es zur Begründung. Die Nutzung digitaler Technik ermögliche eine wesentliche Zeitersparnis und Produktivitätssteigerung. Dem Antrag zufolge könnten Abstimmungen, namentliche Abstimmungen und die Feststellung der Beschlussfähigkeit des Parlaments mit Hilfe solcher Geräte ermöglicht werden. Die Abgeordneten sprechen sich für eine entsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages aus.

Der dritte Antrag (19/20655) zielt darauf ab, mit einer Änderung der Geschäftsordnung Sachverständige vor Hass zu schützen. In der Vorlage heißt es, Sachverständige dürften auf öffentlich zugänglichen Dokumenten des Bundestages nicht in Bezug zu einer Fraktion gesetzt werden. Dokumente zur Benennung von Sachverständigen seien als vertraulich einzustufen.

Redner der anderen Fraktionen sprachen von einem Sammelsurium an fragwürdigen Vorschlägen der AfD. Die Pandemie sei noch nicht vorbei, es gebe somit keinen Grund, die ohnehin befristete Ausnahmeregelung zur Beschlussfähigkeit vorzeitig aufzuheben. Die Beratungs- und Entscheidungsfähigkeit des Parlaments sei in keiner Weise eingeschränkt.