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daten : Vorbereitung auf die elektronische Patientenakte

Arztberichte, Röntgenbilder und Impfausweise sollen künftig an einer Stelle gespeichert werden

06.07.2020
2023-08-30T12:38:19.7200Z
3 Min

Die Digitalisierung des Gesundheitswesens kommt einen Schritt voran. Mit den Stimmen von Union und SPD billigte der Bundestag vergangene Woche das sogenannte Patientendaten-Schutzgesetz (19/18793) der Bundesregierung. AfD, Linke und FDP stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich.

Schon länger ist klar, dass die Krankenkassen den Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) anbieten müssen. Ab 2022 sollen die Versicherten nun auch einen Anspruch darauf bekommen, dass Ärzte die Patientendaten dort eintragen. Auf der ePA sollen zum Beispiel Befunde, Arztberichte oder Röntgenbilder gespeichert werden, aber auch der Impfausweis, der Mutterpass, die Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Heft) und das Zahn-Bonusheft. Bei einem Wechsel der Krankenkasse können die Versicherten ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.

Elektronische Rezepte (e-Rezept) sollen auf ein Smartphone geladen und in einer Apotheke eingelöst werden können. Die dazu nötige App soll als Teil der Telematikinfrastruktur (TI) im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der TI wird verpflichtend ab 2022 vorgegeben. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen elektronisch übermittelt werden können. Ab 2022 sollen die Versicherten über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der Akte gespeicherte Dokument einzeln bestimmen können, wer darauf zugreifen darf. Wer kein Handy hat, kann die ePA bei seiner Krankenkasse einsehen.

Freiwilligkeit Versicherte sollen eigenverantwortlich über die Verwendung ihrer Gesundheitsdaten entscheiden. Die Nutzung der ePA bleibt freiwillig. Die Versicherten bestimmen, welche Daten gespeichert oder gelöscht werden. Sie entscheiden auch darüber, wer auf die Akte zugreifen kann. Ab 2023 sollen die Versicherten ihre Daten auch der Forschung freiwillig zur Verfügung stellen können. Die Datensicherheit soll in der Telematikinfrastruktur jederzeit gewährleistet sein.

In einer Anhörung fragte der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (bvkj), wie es möglich sein solle, zu einer fundierten Entscheidung zu gelangen, wenn die Nutzung der ePA freiwillig bleibe und der Patient entscheide, welche Daten einsehbar seien. Kritisiert wurde auch, dass erst 2022 ein sogenanntes feingranulares Berechtigungsmanagement auf der Dokumentenebene vorgesehen ist. So können Versicherte ihren Ärzten zunächst keine Einzeldokumente über die Akte zugänglich machen.

Skepsis In den Ausschussberatungen änderten die Abgeordneten den Gesetzentwurf noch an einigen Stellen (19/20708), so wurden die Zugriffsrechte auf Seiten der Leistungsanbieter erweitert. Gleichwohl war die Opposition nicht zufrieden. Detlev Spangenberg (AfD) verwies auf die seiner Darstellung nach verbreitete Skepsis in Fachkreisen bezüglich der Sicherheit der Daten. Gesundheitsdaten könnten zweckentfremdet werden mit unabsehbaren Folgen etwa für Arbeitnehmer. Zudem sei die Anwendung kompliziert, es müssten aber auch Laien das System bedienen können. Achim Kessler (Linke) rügte, mit der Einführung einer unausgereiften ePA werde die Akzeptanz des gesamten Projektes gefährdet. Die ePA sei zunächst nichts anderes als eine unstrukturierte Sammlung elektronischer Dokumente. Überdies müssten Patienten gegen Schäden vor Datenverlust abgesichert werden. Die FDP befürwortet nach Aussage von Christine Aschenberg-Dugnus die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Jedoch müssten ein umfassender Datenschutz und die Selbstbestimmung der Patienten im Vordergrund stehen. Im ersten Jahr der Einführung der ePA könne aber nur entweder die komplette Akte freigegeben werden oder gar nichts. Dies habe mit Patientensouveränität nichts zu tun. Die individuelle Freigabe müsse von Anfang an gewährleistet sein.

Maria Klein-Schmeink (Grüne) nannte es einen "Webfehler", dass keine systematische Beteiligung von Patienten auf allen Ebenen der Entwicklung gewährleistet sei. Sie forderte eine Vernetzung des gesamten Gesundheitswesens, um den Nutzen für die Patienten erfahrbar zu machen.

Tino Sorge (CDU) versicherte, die Gesundheitsdaten würden mit einem hohen Sicherheitsniveau nutzbar gemacht. Dirk Heidenblut (SPD) sprach von einem runden Paket, das sicher und vernünftig sei. Niemand müsse sich Sorgen machen, dass Daten irgendwo landeten. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sicherte "Datenschutzstandards auf höchstem Niveau" zu und forderte alle auf, die Digitalisierung "mit Zuversicht und guter Laune" zu gestalten.