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VERTEIDIGUNG : Bundeswehr könnte Kampfdrohnen erhalten

SPD gibt ablehnende Haltung auf

12.10.2020
2023-08-30T12:38:23.7200Z
2 Min

Bislang fliegen sie nur zu Aufklärungszwecken, etwa in den Auslandseinsätzen in Mali und in Afghanistan. Doch schon bald könnte die Bundeswehr auch über sogenannte Kampfdrohnen verfügen. In der vergangenen Woche zeichnete sich ab, dass die SPD-Fraktion ihre bislang eher ablehnende Haltung gegenüber den ferngelenkten Flugkörpern mit Bewaffnung aufgibt. Bereits 2018 hatte der Bundestag grünes Licht gegeben für die Anschaffung von Drohnen, die prinzipiell Waffen tragen können. Die Bundeswehr schloss daraufhin einen Leasing-Vertrag über fünf isrealische Drohnen vom Typ Heron TP ab. Die Entscheidung über deren Bewaffnung wurde aber vertagt.

In ihrem Koalitionsvertrag hatten die Unionsparteien, die seit Jahren für bewaffnete Drohnen plädieren, und die SPD vereinbart, vor einer Entscheidung über die Beschaffung von Kampfdrohnen eine öffentliche Debatte über die ethischen und völkerrechtlichen Aspekte zu führen. In der vergangenen Woche wägten nun Militär- und Völkerrechtsexperten in einer öffentlichen Anhörung des Verteidigungsausschusses das Für und Wider erneut ab. Der Politikwissenschaftler Carlo Masala von der Bundeswehr-Universität München stellte allerdings klar, dass es seit 2017 keine neuen Argumente im Drohnen-Streit mehr gebe. Auch der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehr-Verbandes, Oberstleutnant André Wüstner, ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass er die Diskussion für beendet hält. Die deutschen Soldaten könnten mehrheitlich nicht nachvollziehen, dass die Bundeswehr bislang noch über keine bewaffneten Drohnen verfüge. Und er wurde noch deutlicher: Wer die Soldaten in Auslandseinsätze schicke, müsse auch für ihren angemessenen Schutz sorgen, sprich die beste Ausrüstung,

Der Völkerrechtler Andreas Zimmermann von der Universität Potsdam monierte, dass die öffentliche Diskussion zu stark unter dem Eindruck sogenannter extralegaler Tötungen mit Drohnen, wie sie von den USA praktizierte würden, überlagert werde. Doch dies stehe in Deutschland gar nicht zur Debatte. Wie Masala verwies er auf die Kontrolle der Bundeswehr durch den Bundestag.

Selbst die Gegner der bewaffneten Drohnen mussten in der Anhörung einräumen, dass es kein prinzipielles verfassungsrechtliches oder völkerrechtliches Verbot für Kampfdrohnen gebe. Christian Marxsen vom Max-Planck-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht warnte aber davor, dass durch die Verfügbarkeit von Kampfdrohnen die Hemmschwelle für weitere militärische Einsätze gesenkt werde. Zudem hegte er ebenso wie der Rechtsanwalt Andreas Schüller von der Menschenrechtsorganisation "European Center for Constitutional and Human Rights" Zweifel an der Wirksamkeit der parlamentarischen Kontrollmöglichkeiten im Falle eines Einsatzes von Kampfdrohnen.

Aus der SPD-Fraktion hieß es nach der Anhörung, man sei offen für eine Bewaffnung der Heron-Drohne. Ausgeschlossen seien aber vollautomatisierte Drohnensysteme. Man erwarte nun eine solide Beschlussvorlage von Seiten des Verteidigungsministeriums.