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jahressteuergesetz : Großer Wunschkatalog

Opposition will Ausweitung

12.10.2020
2023-08-30T12:38:24.7200Z
2 Min

Die Bundesregierung strebt mit dem von ihr eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2020 (19/22850) eine Vielzahl von Änderungen im Steuerrecht an. Für die Opposition ist das noch lange nicht genug. Bei der ersten Lesung des Entwurfs am vergangenen Donnerstag im Bundestag wurde von den Oppositionsfraktionen ein umfangreicher Wunschkatalog präsentiert.

Verlängerung Der vom Bundestag an die Ausschüsse überwiesene Entwurf sieht unter anderem eine Verlängerung der geltenden Regelung vor, nach der Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld steuerfrei bleiben. Diese Regelung soll bis Ende des Jahres 2021 verlängert werden.

Zu den Änderungen gehört weiterhin, dass EU-weit agierende Unternehmen nicht mehr in jedem Mitgliedstaat einzeln ihre Steuerpflichten erfüllen müssen. Dies kann in Zukunft allein im Heimatland des Unternehmens über ein Webportal erfolgen, wo die Mehrwertsteuer zentral für alle Online-Umsätze abgerechnet wird. Steuerbetrug von Händlern aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören, soll intensiver bekämpft werden. Geplant ist, dass Betreiber von Online-Marktplätzen fiktiv in die Lieferkette eingebunden und damit stärker in die Pflicht genommen werden.

Auch die Besteuerung von Mieteinnahmen ist Gegenstand des Jahressteuergesetzes. So soll die Regelung für besonders günstig vermieteten Wohnraum verbessert werden. Bisher können Werbungskosten vom Vermieter in diesen Fällen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Miete mindestens 60 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete beträgt. Diese Grenze sinkt auf 50 Prozent. Damit soll verhindert werden, dass Vermieter aus rein steuerlichen Gründen Mieten erhöhen. Vermieter könnten damit weiterhin günstig Wohnraum anbieten, freute sich Ingrid Arndt-Brauer (SPD).

In der Aussprache vermisste Kay Gottschalk (AfD) eine steuerliche Regelung für die Kosten des Home Office. Fast jeder zweite Berufstätige sei davon betroffen, aber nur die wenigsten könnten Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen.

Fritz Güntzler (CDU) sprach von der Notwendigkeit, das Unternehmenssteuerrecht zu modernisieren. Er wundere sich darüber, "dass hier aus dem Finanzministerium gar nichts kommt". Die FDP hatte Kapitalanleger im Blick, deren Investments danebengegangen sind. Wenn Gewinne versteuert werden müssten, sollten auch Verluste absetzbar sein, forderte Markus Herbrand (FDP). Das sei eine Frage der Gerechtigkeit und "ein Schlag ins Gesicht vieler Kleinsparer und Anleger".

Fabio De Masi (Linke) mahnte eine Regelung für Cum/Ex-Fälle an, bei denen eine Verjährung drohe, was unbedingt vermieden werden müsse. "Da drohen uns Milliarden durch die Lappen zu gehen". Auch Lisa Paus (Grüne) forderte eine Änderung. Außerdem verlangte sie Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht für politisch tätige gemeinnützige Organisationen. Vielen dieser Organisationen drohe die Aberkennung der Gemeinnützigkeit.