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Europa : Spender wider Willen

In vielen EU-Staaten gilt die Widerspruchsregelung. Wer ins Ausland fährt, sollte sich vorher informieren

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
3 Min

Fußball-Weltmeister war Spanien bisher nur ein einziges Mal, Organspende-Weltmeister aber ist das Land seit fast drei Jahrzehnten jedes Jahr. Nirgendwo gibt es gemessen an der Bevölkerung so viele Organspender wie dort, 2018 waren es 48 pro eine Million Einwohner. Zum Vergleich: Im EU-Schnitt sind es 21,5, in Deutschland nur 11,5. Allein 5.314 Organe wurden in Spanien im vergangenen Jahr verpflanzt, auch das ein Rekord.

Das spanische Transplantationsgesetz von 1979 sieht seit jeher die in Deutschland so umstrittene Widerspruchslösung vor, wonach jedem Toten Organe entnommen werden dürfen, wenn er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. In der Praxis wird meist zusammen mit den Angehörigen entschieden, ob der Verstorbene einer Organentnahme zugestimmt hätte. Das Vertrauen in das spanische Transplantationssystem ist offenbar groß: Im vergangenen Jahr sagten 87 Prozent der Hinterbliebenen Ja zur Organspende. Eine "außergewöhnlich hohe Rate", wie Beatriz Domínguez-Gil, die Direktorin der spanischen Nationalen Transplantationsorganisation (ONT), immer wieder stolz betont.

Dass die Spanier dem Thema so offen gegenüber stehen, hat auch viel mit der Organisation in den Krankenhäusern zu tun. In jeder der 188 Kliniken, in denen Organe entnommen werden können, arbeitet ein Transplantationskoordinator mit einem dazugehörigen Team. Die umfassend ausgebildeten und eigens dafür freigestellten Intensivmediziner identifizieren Patienten, die als Organspender in Frage kommen, und suchen aktiv das Gespräch mit den Angehörigen; gerade mit Letzterem tun sich viele Klinikmitarbeiter in Deutschland schwer. Laut Domínguez-Gil verlassen sich in Spanien auch die allermeisten auf die Erklärung der Mediziner, dass ihr Angehöriger auch wirklich tot ist. Und dies, obwohl Organentnahmen dort seit einigen Jahren sogar schon nach einem unumkehrbaren Herzstillstand erlaubt sind. In Deutschland sind sie nur nach Feststellung des Hirntods möglich.

EU-Aktionsplan In der EU, wo täglich etwa 16 Menschen sterben, während sie auf ein Spenderorgan warten, sehen viele das spanische Modell als Vorbild. Obwohl Gesundheitspolitik Sache der Nationalstaaten ist, versucht die EU seit längerem, dem Organmangel entgegenzuwirken. So verabschiedete die EU-Kommission 2009 einen Aktionsplan, mit dessen Hilfe auch Qualität und Sicherheit des Organspende-Verfahrens erhöht werden sollten. Zusätzlich kofinanziert sie verschiedene Projekte, mit denen die Mitgliedstaaten bei der Verbesserung ihrer Organspende-Systeme unterstützt werden. Die Ergebnisse des 2015 abgeschlossenen Aktionsplans werden derzeit bewertet. Der Erfolg war aber früh sichtbar. So gab es 2015 EU-weit rund 800 Organtransplantationen mehr als 2014. Insgesamt spricht die Kommission von jährlich 4.600 zusätzlichen Transplantationen in der sechsjährigen Laufzeit des Aktionsplans.

Entnahme im Notstand Inzwischen haben neben Spanien 21 Staaten in Europa die Widerspruchsregelung eingeführt, darunter Österreich und Polen. In zehn weiteren gilt die erweiterte Zustimmungsregelung, wonach der Verstorbene einer Organentnahme zu Lebzeiten zugestimmt haben muss. Liegt diese Zustimmung nicht vor, entscheiden die Hinterbliebenen über den mutmaßlichen Willen des Toten. Eine besondere Regel gilt in Bulgarien. Danach ist eine Organentnahme "im Notstand" immer zulässig, selbst wenn ein Widerspruch vorliegt.

Um auf Auslandsreisen nicht zum Organspender wider Willen zu werden, rät die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), sich vor der Fahrt unbedingt über die jeweiligen Landesregeln zu informieren und einen Organspendenausweis in der Landessprache mitzuführen; darauf kann auch vermerkt werden, dass man eine Spende ablehnt. Organspendenausweise in 28 Sprachen stellt die BZgA auf ihrer Internetseite www.organspende-info.de zur Verfügung. Johanna Metz