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verkehr : Regierung will Baurecht per Gesetz

20.01.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
2 Min

Um die Planungen von systemrelevanten Verkehrsinfrastrukturprojekten zu beschleunigen, will die Bundesregierung neue Wege gehen. Statt über einen Verwaltungsakt soll per Gesetz Baurecht geschaffen werden. Das ist im Entwurf für ein Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619) vorgesehen, in dem sieben Schienenbau- und fünf Wasserstraßenbauprojekte aufgelistet sind, für welche die Regelung gelten soll.

Ob aber frühere Öffentlichkeitsbeteiligung plus eingeschränkte Klagemöglichkeit zur schnelleren Schaffung von Baurecht führt, ist unter Experten umstritten. Bei einer Anhörung des Verkehrsausschusses vergangene Woche sprach sich Dieter Posch, ehemaliger Staatssekretär für Verkehr in Hessen, grundsätzlich für die Möglichkeit der Schaffung von Baurecht durch vom Bundestag beschlossene Maßnahmengesetze aus. Wenn das Parlament aber tatsächlich Herr des Verfahrens sein wolle, dürften nicht - wie im Entwurf geplant - das Eisenbahnbundesamt für Schienenvorhaben und die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt für Wasserstraßenvorhaben Träger des Vorhabens sein, sondern das Parlament.

Aus Sicht von Christian Funke, Geschäftsführer des Vereins Pro Mobilität, ist davon auszugehen, "dass in der Praxis eine wirksame Beschleunigung der Infrastrukturprojekte durch Maßnahmengesetze erreicht werden kann". Laut Funke wäre es "nicht verkehrt", nach einer gewissen Zeit eine solche Regelung auch für ein Straßenbauprojekt anzudenken.

Auch Jens Bergmann, Vorstand Netzplanung und Großprojekte der DB Netz AG, betonte, die Änderungen würden signifikant zur Beschleunigung im Bereich der Schieneninfrastruktur beitragen. Der Bahnvertreter begrüßte zudem die geplante frühe Öffentlichkeitsbeteiligung, die von der DB Netz AG ohnehin durchgeführt werde.

Keine Beschleunigung Michael Zschiesche, Geschäftsführer des "Unabhängigen Instituts für Umweltfragen", geht hingegen davon aus, dass das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz die Planung für die Projekte sogar verlängern werde. Der praktische Nutzen erschließe sich ihm für die enorm aufwändige, nacheinander ablaufende Planung durch die Fachbehörde und in der Folge durch den Bundestag nicht. "Ein Beschleunigungseffekt kann so nicht eintreten", befand er.

Dieser Einschätzung stimmte Laura von Vittorelli vom BUND zu. Es werde erst ein Behördenverfahren laufen, über dessen Ergebnisse dann noch im Bundestag diskutieren werde. Kritisch bewertete sie, dass es künftig bei derartig geführten Planungen keine adäquaten Klagemöglichkeiten gebe. Der Verweis auf die Verfassungsbeschwerde als Klagemöglichkeit sei "nicht zielführend". Die sich daraus ergebende Rechtsunsicherheit könne "tödlich" für Projekte sein, von denen viele im Grunde sinnvoll seien, gab sie zu bedenken.

Von einem "experimentellen Verfahren" sprach der Verwaltungsrechtsexperte Jan Ziekow. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD sei ganz bewusst von einem Pilotvorhaben die Rede, mit dem der Bundestag Erfahrungen sammeln kann. Daher sollte der Kreis der Vorhaben "nicht all zu groß gezogen werden".