Piwik Webtracking Image

MENSCHENRECHTE II : Bedrängte Christen

Absage an AfD-Anträge

21.12.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
2 Min

Christenverfolgung zu sanktionieren - mit dieser Forderung war die AfD zuletzt vor knapp zwei Jahren im Parlament gescheitert. Kurz vor Weihnachten präsentierte sie nun gleich drei neue Anträge - mit einem alten Ziel: Die Verfolgung von Christen insbesondere in Pakistan (19/25309) und Nigeria (19/25310) zu stoppen. Zusätzlich verlangte die Fraktion die Berufung eines Beauftragten gegen Christenfeindlichkeit (19/25311) nach dem Vorbild des Bundesbeauftragten für jüdisches Leben in Deutschland. 260 Millionen Christen seien weltweit verfolgt, verteidigte Anton Friesen (AfD) in einer Debatte am Donnerstag das Anliegen. Auch in Deutschland mache sich "eine erschreckende Christenfeindlichkeit breit". 1.731 Angriffe auf Kirchen oder Friedhöfe habe es zwischen 2010 und 2019 gegeben.

Die Reaktion im Plenum fiel erneut klar aus: Unisono erteilten die Fraktionen von Union bis Die Linke den Forderungen eine Absage. Die AfD instrumentalisiere das Thema, es gehe ihr vor allem um Stimmungsmache, so der Tenor.

Zwar seien Christen als größte Glaubensgemeinschaft von Einschränkungen der Religionsfreiheit in der Tat besonders betroffen, bestätigte der Bundesbeauftrage für die weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU). In Deutschland jedoch sei die Zahl der religiös motivierten Straftaten gegen Juden oder Muslime deutlich höher. Das blende die AfD aus. Peter Heidt (FDP) monierte, die AfD spiele die Religionen bewusst gegeneinander aus und beschuldige allein den Islam. "Die Verfolger von Christen haben aber viele Gesichter." Helge Lindh (SPD) kritisierte, die Antragsteller verhöhnten Juden und Muslime in Deutschland und versuchten auf dem Rücken der Christen "anschlussfähig" zu werden. Im Kern aber sei die AfD mit ihrem Schüren von Hass und Hetze "antichristlich". "Pure Heuchelei" warf auch Kai Gehring (Bündnis 90/ Die Grünen) der AfD vor: Sie könne gar nicht für christliche Werte streiten, weil ihr diese fremd seien. Bewusst lasse sie Fakten aus, verschweige etwa das Leid anderer Minderheiten wie der Ahmadiyya in Pakistan. Wer die Rechte einer Glaubensgemeinschaft so überhöhe, könne kein "Anwalt für die Religionsfreiheit" sein, so Gehrings Urteil. Christine Buchholz (Die Linke) wies zudem daraufhin, dass der Terror von Boko Haram in Nigeria nicht nur Christen treffe, sondern auch Muslime. Überdies seien die Konflikte in dem westafrikanischen Staat nicht religiös geprägt, sondern hätten andere Ursachen: Bevölkerungswachstum, Klimawandel, Landraub und Ressourcenkonflikte.