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ADOPTIONEN : Ohne Pflichtberatung

Bundestag billigt Vermittlungsergebnis

21.12.2020
2023-08-30T12:38:27.7200Z
2 Min

Das neue Adoptionshilfe-Gesetz tritt ohne die umstrittene Pflichtberatung für lesbische Paare bei Stiefkindadoptionen in Kraft. So wird auf eine verpflichtende Beratung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle verzichtet, wenn das Kind in eine Ehe oder eine "verfestigte Lebensgemeinschaft" mit gemeinsamem Haushalt geboren wird. Bundestag und Bundesrat billigten in der vergangenen Woche die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (19/25163) zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/16718, 19/19596). Der Bundestag stimmte ohne Gegenstimmen zu, lediglich die AfD-Fraktion enthielt sich.

Die Bundesregierung hatte Anfang Dezember das gemeinsame Gremium von Bundestag und Bundesrat angerufen, nachdem der vom Bundestag angenommene Gesetzesentwurf in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit der Stimmen erreicht hatte. Der Bundesrat hatte die verpflichtende Beratung als Diskriminierung lesbischer Paare abgelehnt, da sie für eine Adoption der in die Familie hineingeborenen Kinder eine weitere Belastung schaffe. Die Pflichtberatung bei Stiefkindadoptionen war auch bereits im Bundestag auf Kritik bei AfD, FDP, Linken und Grünen gestoßen. Sie hatten sich bei der Verabschiedung des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung der Stimme enthalten. Am 10. Dezember hatten sich die Vertreter von Bund und Ländern schließlich auf den Kompromiss geeinigt, einen Ausnahmetatbestand für lesbische Paare in das Gesetz aufzunehmen.

Ziel des Gesetzes ist es, den offenen Umgang mit Adoptionen zu fördern und Adoptiv- und Herkunftsfamilien mehr Beratung und Hilfen zu bieten. Die rund 400 Adoptionsvermittlungsstellen in Deutschland sollen Eltern ermutigen, offen mit dem Kind über die Adoption zu sprechen. Zudem sind die Vermittlungsstellen angehalten, mit den Adoptiv- und den leiblichen Eltern zu erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern erhalten zudem einen Anspruch auf Informationen über das Kind, sofern diese von der Adoptivfamilie freiwillig zur Verfügung gestellt werden.

Auslandsadoptionen Neu geregelt werden auch Auslandsadoptionen. Diese sind zukünftig ohne Begleitung durch eine Vermittlungsstelle nicht mehr erlaubt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die Adoptiveltern besser auf die Herausforderungen einer Adoption vorbereitet und die Interessen des Kindes ausreichend berücksichtigt werden. Ebenso sind international vereinbarte Schutzstandards bei allen Auslandsadoptionen einzuhalten. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen, wird ein Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.