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EHRENAMT : Zentrale Anlaufstelle

Bundestag beschließt Engagement-Stiftung

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
2 Min

Der Bundestag hat der Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt grünes Licht erteilt. In namentlicher Abstimmung wurde der entsprechende Gesetzentwurf der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion (19/14336) in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/16916) mit 352 Ja-Stimmen aus den Reihen der Koalition verabschiedet. Gegen die Gesetzesvorlage votierten 157 Abgeordnete der AfD- und der FDP-Fraktion. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme.

Die öffentlich-rechtliche Stiftung mit Sitz in Neustrelitz (Mecklenburg-Vorpommern) soll als zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene Seviceangebote und Informationen bei der Organisationsentwicklung für bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement bereitstellen, Engagementstrukturen stärken und Bund, Länder, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft vernetzen. Schwerpunkte soll die Stiftung in strukturschwachen und ländlichen Räumen setzen und Innovationen im Bereich der Digitalisierung fördern. Durch die Annahme eines Änderungsantrages der Koalition im Familienausschuss wurde zudem auch die gezielte finanzielle Förderung von Projekten in das Aufgabenspektrum der Stiftung aufgenommen. Sie soll mit jährlich 30 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Ein Entschließungsantrag der Grünen (19/16927), die Mittel für die Stiftung auf 50 Millionen Euro für eine verstärkte Projektförderung zu erhöhen, wurde abgelehnt.

FDP, Linke und Grüne kritisierten das Vetorecht des Bundesfamilien-, des Innen- und des Landwirtschaftsministeriums sowie die nach ihrer Ansicht zu geringe Beteiligung der Zivilgesellschaft im Stiftungsrat. Die AfD monierte, das Geld für die Stiftung solle besser in die bestehenden Ehrenamtsstrukturen investiert werden.

Anträge von AfD und FDP Die FDP forderte zudem, zukünftig die Auswirkungen von Gesetzen, Richtlinien und anderen Maßnahmen auf das bürgerschaftliche und ehrenamtliche Engagement zu überprüfen. Der entsprechende Antrag (19/16554) wurde in namentlicher Abstimmung mit 431 Stimmen aus den Reihen der Koalition und der AfD abgelehnt, Linke und Grüne enthielten sich. Abgelehnt mit den Stimmen aller anderen Fraktionen wurde ein AfD-Antrag (19/14346) für bundesweit gültige Ehrenamtskarten der Kommunen, mit denen Vergünstigungen bei Verkehrs- und Energieanbietern gewährt werden sollen.