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NS-DIKTATUR : Die Prinzenrolle

Historiker und Abgeordnete streiten über Wilhelm von Preußen und Forderungen der Hohenzollern

03.02.2020
2023-08-30T12:38:12.7200Z
4 Min

Kronprinz Wilhelm von Preußen hat Anfang der 1930er Jahre dem Weg der Nationalsozialisten zur Macht "erheblich Vorschub geleistet". Zumindest die Historiker Peter Brandt, Stephan Malinowski und Stefanie Middendorf zeigten sich in einer öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses in der vergangenen Woche davon überzeugt. Ihr Kollege Benjamin Hasselhorn hingegen wollte diese klare Aussage über den ältesten Sohn von Kaiser Wilhelm II. so nicht stehen lassen. Die historische Situation in der damaligen Zeit sei viel zu kompliziert, die Quellen nicht ausreichend erschlossen und erforscht, um zu einem abschließenden Urteil über die Rolle des Kronprinzen zu kommen, argumentierte der Geschichtsprofessor von der Universität Würzburg. Bis heute gebe es nicht einmal eine wissenschaftliche Biografie über den Hohenzollern-Prinzen. Es gebe "gute Gründe" für die These, dass Wilhelm der nationalsozialistischen Herrschaft erheblichen Vorschub geleistet habe, aber ebenso gute, die gegen diese These sprechen. Deshalb sei die Frage in der historischen Fachwelt strittig, führte Hasselhorn aus und verwies auf die unterschiedlichen Aussagen entsprechender Gutachten von Brandt, Malinowski, Christopher Clark sowie Wolfram Pyta.

Die Frage nach dem Verhältnis des Preußen-Prinzen zu den Nationalsozialisten ist deshalb so entscheidend, weil sie in letzter Konsequenz darüber entscheidet, ob die Erbengemeinschaft der Hohenzollern einen Anspruch auf Entschädigung oder Rückgabe von Immobilien und Kulturgüter hat, die ihnen 1926 in der Weimarer Republik zugesprochen worden waren, aber durch die sowjetische Militäradministration nach dem Zweiten Weltkrieg in deren Besatzungszone zwischen 1945 und 1949 enteignet wurden.

Ausgleichsleistungsgesetz Die Erbengemeinschaft der Hohenzollern, angeführt von Georg Friedrich Prinz von Preußen, steht mit dem Bund und dem Land Brandenburg seit 2014 darüber in Verhandlungen. Die Hohenzollern berufen sich auf das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994, das Entschädigungen beziehungsweise Rückgaben ermöglicht. Das Gesetz macht jedoch eine entscheidende Einschränkung: Ausgleichsleistungen werden nicht gewährt, wenn der "Berechtigte oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat".

Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sind deshalb davon überzeugt, dass die Ansprüche der Hohenzollern nichtig sind, und haben entsprechende Anträge eingebracht. Geht es nach den Grünen (19/13545), so soll der Bundestag den Beschluss fassen, dass Wilhelm von Preußen den Nationalsozialisten erheblichen Vorschub geleistet hat, und die Verhandlungen mit den Hohenzollern auf Grundlage dieses Bundestagsbeschlusses zu einem Ende geführt werden. Die Linken (19/14729) gehen noch einen Schritt weiter: Sie fordern den Abbruch der Verhandlungen und eine gerichtliche Entscheidung. Für den Fall aber, dass ein Gericht den Hohenzollern Recht geben sollte, dann sollte die betroffenen Kulturgüter erneut enteignet werden.

Juristische Einschätzung In dieser Forderung erkennen vor allem die CDU/CSU- und die FDP-Fraktion einen Verstoß gegen die Prinzipien des Rechtsstaates. Schließlich gelte das Ausgleichsleistungsgesetz für alle betroffenen Bürger, also auch die Erbengemeinschaft der Hohenzollern. Diese Ansichten vertraten auch die als Sachverständige geladenen Rechtsanwälte Marc Laudien und Hartmut Scheidmann in der öffentlichen Anhörung des Kulturausschusses. Laudien bezweifelte zudem, ob der Bundestag beschließen könne, dass Wilhelm von Preußen im juristischen Sinne dem nationalsozialistischen System Vorschub geleistet habe, beziehungsweise dass ein solcher Beschluss von juristischer Bedeutung sei.

Scheidmann verwies darauf, dass die Formulierung im Gesetzestext ein "juristisch unbestimmter Begriff" sei, den es auszulegen gelte. Allerdings habe das Bundesverwaltungsgericht Leitlinien aufgestellt, wie dieser Begriff anzuwenden sei. So umfasse die Formulierung auch Handlungen des Kronprinzen vor Errichtung des nationalsozialistischen Systems, die objektiv geeignet waren, den Nationalsozialisten den Weg zur Macht zu ebnen. Und Wilhelm von Preußen habe sich subjektiv darüber im Klaren sein müssen.

Historische Sichtweisen Die Historiker Brandt, Malinowski und Middendorf sehen diese Bedingungen als erfüllt an. Brandt, er lehrte bis 2014 an der Fernuniversität Hagen, führte an, Kronprinz Wilhelm habe nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler 1933 verkündet, es habe sich nun erfüllt, wofür er ein Jahr gekämpft habe. Er habe darauf gehofft, die Nationalsozialisten würden die Monarchie - zumindest formal wie im faschistischen Italien - wieder einführen. Brandt argumentierte ebenso wie Malinowski von der Universität Edinburgh und Middendorf (Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung Potsdam), dass Wilhelm Vorbehalte im Adel und in bürgerlich-konservativen Kreisen gegenüber den Nationalsozialisten abgebaut und zur Wahl Hitlers aufgerufen habe. Dabei habe er seine symbolträchtige Rolle als Kronprinz genutzt. Malinowski und Middendorf widersprachen zudem vehement der Darstellung Hasselhorns, die Rolle Wilhelms sei unter Historikers umstritten. Die überwiegende Meinung unter führenden Historikern sei, das der Kronprinz beständig mit den anti-demokratischen Kräften kooperiert habe, sowohl mit den deutschnationalen als auch den nationalsozialistischen. Dies werde auch von Christopher Clark und Wolfram Pyta so gesehen.