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BESCHLÜSSE : Baurecht per Gesetz und verschlankte Verfahren

Der Bundestag hat zwei Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Planungsbeschleunigung verabschiedet

03.02.2020
2023-08-30T12:38:13.7200Z
2 Min

Mit zwei gesetzlichen Neuregelungen geht die Bundesregierung das Problem zu langer Planungs- und Genehmigungszeiten für Verkehrsinfrastrukturprojekte an. Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz (19/15619) zielt darauf ab, für ursprünglich zwölf bedeutende Infrastrukturprojekte im Bereich Schiene und Wasserstraßen - aus denen als Folge des Änderungsantrags der Koalition im Verkehrsausschuss 14 wurden - statt über einen Verwaltungsakt per Gesetz Baurecht zu erlangen, was mit einer Einschränkung der Klagemöglichkeiten verbunden ist. Zugleich wird eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung "im Vorfeld des vorbereitenden Verfahrens" verbindlich vorgeschrieben (siehe Seite 3).

Beim Planungsbeschleunigungsgesetz (19/16626) geht es unter anderem um die Verschlankung der Planung für Ersatzneubauten bei Straße und Schiene. Künftig wird beispielsweise die temporäre Verlegung einer Bundesfernstraße - etwa im Rahmen einer Brückenerneuerung zur Anbindung eines Ersatzneubaus - keinem umfassenden erneuten Genehmigungsverfahren unterworfen. Erweitert werden gleichzeitig die Duldungspflichten für Inhaber angrenzender Grundstücke bei Instandhaltung und Erneuerung von Gleisanlagen sowie hinsichtlich der temporären Anlage einer Baustraße oder einer Kranaufstellfläche.

Durch die Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sollen zudem Investitionen in das Schienennetz beschleunigt werden. Das geschieht vor dem Hintergrund, dass Kommunen vielfach nicht in der Lage waren, bei Gleisbaumaßnahmen, die kommunale Straßen kreuzen, ihren Kostenanteil von einem Drittel zu leisten, was wiederum zu Bauverzögerungen geführt hat. Jetzt wird der Anteil zu Lasten des Bundes auf ein Sechstel gesenkt.

Die Koalition hat zudem mit einem Änderungsantrag die Forderung des Bundesrates aufgegriffen, die Regelungen des Planungsbeschleunigungsgesetzes I sowie des aktuellen Gesetzes auch auf Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) zu übertragen. Die Länder hatten sich schon lange dafür stark gemacht und argumentiert, dass eine solche Übernahme angesichts der Herausforderungen, vor denen der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) mit Blick auf die Erreichung der Klimaziele stehe, dringend und kurzfristig erforderlich sei.

Anders als im Referentenentwurf findet sich in der verabschiedeten Regelung die "materielle Präklusion" nicht mehr. Dies hätte bedeutet, dass nach einem Stichtag keine Einwände mehr gegen Bauvorhaben vorgebracht werden dürfen.