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WIRTSCHAFT : Klarheit beim Datenschutz

Privatsphäre in der Telekommunikation

25.05.2021
2023-08-30T12:39:37.7200Z
2 Min

Für den CSU-Abgeordneten Hansjörg Durz ist es ein guter Tag für den Datenschutz gewesen: Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen nahm der Bundestag in der vergangenen Woche einen Gesetzentwurf an, der datenschutzrechtliche Aspekte verschiedener Regelungen bündelt. Die Grünen enthielten sich, die übrigen Fraktionen stimmten gegen das Gesetz in der Ausschussfassung.

Datenschutz bekomme nun ein eigenes Stammgesetz, bilanzierte Durz den Inhalt des "Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien" (19/27441). Er zeigte sich zufrieden über die zwischen den Koalitionsfraktionen und mit dem Bundesrat erzielten Kompromisse. Der Abgeordnete Falko Mohrs (SPD) hob neben der neuen Klarheit die Neuregelungen beim digitalen Erbe hervor. Dieses geht künftig an die Erben weiter, solange nichts anderes vereinbart worden ist.

Der AfD-Abgeordnete Enrico Komning sagte hingegen, die Ansätze seien gut, gingen aber nicht weit genug. Beispielsweise dürfte die Höhe der Bußgelder seiner Ansicht nach kaum jemand von rechtswidrigem Handeln abhalten. Die FDP-Fraktion forderte, die Datenschutzaufsicht zu stärken. Ein Datenschutzbeauftragter müsse etwa bei Polizei und Justiz Eingriffsbefugnisse haben und handeln können, sagte Manuel Höferlin. Die FDP brachte dazu einen eigenen Gesetzentwurf ein (19/29761), der im Innenausschuss weiter beraten wird.

Anke Domscheit-Berg (Die Linke) kritisierte, das Gesetz sei ein erneuter Versuch, die Bestandsdatenauskunft gesetzlich zu verankern, nachdem das Bundesverfassungsgericht schon zwei solcher Versuche verfassungswidrig fand. Ihre Fraktion lehne das Gesetz daher ab. Konstantin von Notz (Bündnis 90/Die Grünen) sah "weiter auch verfassungsrechtlich zumindest problematische Datenauskünfte". Das Gesetz ist ihm nicht konsequent genug.