sport : Hinweise von Insidern
Kronzeugenregelung ergänzt das Anti-Doping-Gesetz
Das aus dem Jahr 2015 stammende Anti-Doping-Gesetz ist um eine Kronzeugenregelung erweitert worden. Dem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/28676) stimmten vergangenen Donnerstag alle Fraktionen zu - mit Ausnahme der Linksfraktion, die mit Enthaltung votierte (19/30469).
Ziel der Kronzeugenregelung ist es, "einen stärker sichtbaren Anreiz" für dopende Leistungssportler zu schaffen, Informationen über dopende Sportler, Hintermänner und kriminelle Netzwerke preiszugeben. Möglich ist künftig eine Strafmilderung oder gar das Absehen von einer Strafe, wenn die Sportler durch freiwilliges Offenbaren ihres Wissens eine Tat, mit der sie selber in Zusammenhang stehen, aufklären oder verhindern.
Gefordert wurde eine solche Kronzeugenregelung schon lange. Bei einer Expertenanhörung des Sportausschusses im Oktober 2019 gab es ein Votum dafür. Der Evaluationsbericht der Bundesregierung zum Anti-Doping-Gesetz (19/25090) kommt zum gleichen Schluss.
Angenommen hat der Bundestag außerdem einen Entschließungsantrag der Koalition. Darin werden die Bundesländer aufgefordert, spezialisierte Fortbildungsangebote zum Anti-Doping-Gesetz anzubieten sowie spezielle Anti-Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaften einzurichten. Außerdem sollen die Spitzensportverbände ihre Athletinnen und Athleten "besser als bisher" über die Existenz und Funktionsweise der Hinweisgebersysteme der Nationalen und der Welt Anti-Doping-Agentur - NADA und WADA - aufklären.
Schließlich wird von der Drogenbeauftragten der Bundesregierung verlangt, eine spezielle Beobachtungs- und Aufklärungsstrategie für den Sport zur Verhütung des Einsatzes von leistungssteigernden und schmerzbetäubenden Substanzen umzusetzen - insbesondere im Interesse des Schutzes von Minderjährigen, heißt es in der Entschließung.