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Gastkommentare : Deutsch ins Grundgesetz? Ein Pro und Contra

Sollte die deutsche Sprache als offizielle Amtssprache im Grundgesetz verankert werden? Daniel Goffart ist dafür, Stephan Hebel hält dagegen.

30.08.2021
True 2026-06-23T10:47:49.7200Z
3 Min

Pro

Die Verteidigung der Amtssprache Deutsch ist unverzichtbar

Foto: privat
Daniel Goffart
ist Chefkorrespondent der "Wirtschaftswoche".
Foto: privat

Es ist nicht so selbstverständlich wie es klingt: Längst wird in Deutschland nicht mehr überall deutsch gesprochen. Internationale Unternehmen, die hier arbeiten oder auch deutsche Konzerne mit globalen Verflechtungen haben längst Englisch als Firmensprache angeordnet. Auch große Anwaltskanzleien drängen darauf, dass bei Wirtschaftsprozessen auf Englisch verhandelt wird. Nun könnte man sagen: Warum nicht, wenn sich die Beteiligten einig sind? 

Nur: Wenn Englisch als Gerichtssprache akzeptiert wird, müsste auch jeder deutsche Privatkläger, der gegen Amazon oder Bookingcom vorgeht, auf Englisch klagen. Aber nicht jeder beherrscht diese lingua universalis so gut, dass er ohne teure Dolmetscher prozessieren kann.

Folgt man der Argumentation, dass in bestimmten Sprach-Clustern wie etwa in der global verflochtenen Wirtschaft von Deutsch als Verkehrs- und Amtssprache abgewichen werden kann, dann müsste dieses Prinzip auch in Ämtern von Stadtteilen gelten, in denen Deutsch längst nicht mehr die Sprache der dortigen Bevölkerungsmehrheit ist. Damit würde aber nicht nur der Staat überfordert, sondern auch das Verständnis von Integration auf den Kopf gestellt. 

Wer in Deutschland leben und arbeiten will, muss die Landessprache erlernen. Das bedeutet nicht, dass Behörden Formulare auch in anderen Sprachen anbieten oder Mitarbeiter einstellen können, die Englisch, Türkisch oder Arabisch sprechen. Aber Hilfe im Amtsverkehr oder Englisch in der Privatwirtschaft ist etwas fundamental anderes als ein Verzicht auf Deutsch als Amtssprache. Eine Bekräftigung im Grundgesetz wäre deshalb sinnvoll. Das Erlernen fremder Sprachen ist unverzichtbar - die Verteidigung der Muttersprache aber auch.

Contra

In Wahrheit geht es hierbei um Identitätspolitik

Foto: Alex Kraus
Stefan Hebel
ist als freier Journalist tätig.
Foto: Alex Kraus

Stellen wir uns vor, im Grundgesetz stünde der Satz "Die Sprache der Bundesrepublik Deutschland ist Deutsch", was den Verein Deutsche Sprache ebenso freuen würde wie die AfD. Was wäre gewonnen? Würden deutsche Behörden oder Gerichte endlich aufhören, ihre Amtsschreiben und Urteile auf Englisch zu verfassen? Würden deutsche Diplomatinnen und Diplomaten plötzlich so tun, als verstünden sie bei Verhandlungen in englischer Sprache kein Wort?

Erste Antwort: Die Verwaltungs- und Gerichtssprache in Deutschland ist auch jetzt schon Deutsch, niemand will das ändern. Zweite Antwort: Sogar die selbsternannten Sprachpfleger, die so gern das Grundgesetz aufblähen wollen, fordern soweit bekannt nicht, im internationalen Austausch den Gebrauch von Fremdsprachen zu verbieten.

Offensichtlich geht es in Wahrheit um identitätspolitische Symbole. Der wachsenden - auch sprachlichen - Vielfalt im Land soll ein donnerndes "Hier wird gefälligst Deutsch gesprochen!" entgegengerufen werden. Das ist genauso unsinnig wie der verbissene Kampf gegen Lehn- und Fremdwörter, den dieselben Akteure mit Hingabe führen, als würden sich Sprachen nicht seit ewigen Zeiten entwickeln - auch durch Austausch mit anderen. Und diese Art Identitätspolitik trägt den Keim der Diskriminierung von Menschen in sich, die zu uns kommen und das Deutsche vielleicht (noch) nicht so gut beherrschen.

Gegen den Einsatz für einen guten Gebrauch der schönen deutschen Sprache ist nichts einzuwenden. Gegen durchsichtige Manöver im Dienste einer nationalen Homogenitäts-Ideologie sehr wohl. Wer da nicht aufpasst, findet sich schnell in unangenehm völkischer Gesellschaft wieder.