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Der Bundestag erinnert an das Wirken Konrad Adenauers als Vorsitzender des Parlamentarischen Rates und als erster Bundeskanzler der Bundesrepublik.
Am 1. Februar 1951 beschloss der Bundestag das Bundesverfassungsgerichtgesetz. Es bildete die Grundlage für die Arbeit der "Hüter der Verfassung" in Karlsruhe.
Die Bundesregierung soll sichere Herkunftsstaaten nach dem Willen des Bundestages per Rechtsverordnung bestimmen können - ohne Zustimmung des Bundesrates.
Die ehemalige Verfassungsrichterin Susanne Baer bietet in „Rote Linien“ einen Blick hinter die Kulissen und in die Arbeitsweise des höchsten deutschen Gerichts.
Der Bundestag macht den Weg für die 100 Milliarden Euro aus dem Infrastruktur-Sondervermögen für die Länder und Kommunen frei.