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Vor 50 Jahren... : Kampf gegen das Dröhnen

29.03.2021
2023-08-30T12:39:34.7200Z
1 Min

30.3.1971: Fluglärmgesetz tritt in Kraft. "Lärm, das sind nun einmal Geräusche, die den Menschen stören, belästigen oder gefährden." Aus heutiger Sicht klingen die Worte des SPD-Abgeordneten Klaus Konrad aus dem Jahr 1970 wie eine banale Feststellung. Damals verschaffte sich das Thema Lärm allerdings erst langsam Gehör. Ein Grund war der stark ansteigende Flugverkehr und das Aufkommen lauter Strahltriebwerke. Schutz sollte ein Fluglärmgesetz bringen, das die sozialliberale Koalition auf den Weg brachte und am 30. März 1971 in Kraft trat. Kern dessen war die Einrichtung zweier Schutzzonen um zivile und militärische Flughäfen: Schutzzone 1 umfasste das Gebiet, wo der "Dauerschallpegel" 75 Dezibel übersteigt, in Schutzzone 2 lag der Grenzwert bei 67 Dezibel. In beiden Schutzzonen wurde der Bau von Krankenhäusern, Altenheimen oder Schulen verboten; Wohnungen durften nur noch in Schutzzone 2 gebaut werden. Außerdem wurde die Erstattung für bauliche Schallschutzmaßnahmen an bestehenden Wohngebäuden geregelt. Dass das Gesetz "kaum ein bescheidener Anfang" war, wie es der CDU-Abgeordnete Herbert Gruhl ausdrückte, war vielen im Parlament klar. Schließlich werde der Flugverkehr "immer größere Ausmaße annehmen", prophezeite SPD-Mann Konrad. Dennoch wurde das Gesetz erst 2007 novelliert. In einer Evaluierung stellte das Bundesumweltministerium fest: Das Gesetz von 1971 sei "nur in eng begrenztem Umfang in der Lage" gewesen, "die Fluglärmprobleme im Umland der Flugplätze in überzeugender Weise zu bewältigen". Benjamin Stahl