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Europa : Mitsprache des Parlaments

Stellungnahmen zu Brexit-Handelsabkommen

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
2 Min

Trägt der Bundestag das am 24. Dezember 2020 zwischen der Europäischen Union und dem Vereingten Königreich geschlossene Handels- und Kooperationsabkommen mit? Über diese Frage debattierte er am vergangenen Freitag erstmals im Zuge der Beratungen über zwei Anträge für eine Stellungnahme gegenüber der Bundesregierung, vorgelegt von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD (19/28793) sowie von Bündnis 90/Die Grünen (19/28786).

Das Recht zur Stellungnahme des Bundestages in EU-Angelegenheiten ist in Artikel 23 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes verankert. Gibt der Bundestag eine Stellungnahme ab, muss die Bundesregierung diese ihren Verhandlungen auf europäischer Ebene zugrunde legen.

Das Handelsabkommen mit Großbritannien wird nach einer zwischenzeitlich verlängerten Übergangsphase noch bis zum 30. April vorläufig angewandt. Für das endgültige Inkrafttreten müssen es Rat und Europaparlament erst ratifizieren. Für Deutschland entscheidet im Rat die Bundesregierung über das Abkommen.

Union und SPD begrüßen in ihrem Antrag die Einigung auf den Handelsvertrag ausdrücklich. Es schaffe "eine gute Basis" für die künftige Partnerschaft, wenngleich es bei manchen Themen hinter den Festlegungen in der Politischen Erklärung vom Oktober 2019 zurückbleibe, urteilen sie. Beide werten den Deal als reines EU-Abkommen. Dabei ist eine Ratifizierung durch die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten nicht nötig. Der Bundestag soll bei der Umsetzung dennoch nicht außen vor bleiben: Die Bundesregierung solle das Parlament über die Durchführung des Abkommens "fortlaufend, frühzeitig und umfassend" unterrichten, betonen die Abgeordneten im Antrag. Sie soll Dokumente und Berichte aus den entsprechenden EU-Gremien und Arbeitsgruppen ebenso übermitteln wie Informationen deutscher Vertreter, die an den Sitzungen des eigens geschaffenen Partnerschaftsrats und weiterer Gremien teilnehmen. Sie berufen sich dabei auf das Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (EUZBBG)

Die Grünen fordern ihrerseits, das Europäische Parlament (EP) effektiv an der Umsetzung und Weiterentwicklung des Vertrages zu beteiligen. Insbesondere sollte sich die Bundesregierung dafür engagieren, dass ein "strukturierter Dialog" zwischen dem EP und der EU-Kommission in Angelegenheiten der Durchführung des Abkommens etabliert wird.