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KINDER- UND JUGENDHILFE : »Was lange währt...«

Im zweiten Anlauf steht die große Reform des SGB VIII

26.04.2021
2023-08-30T12:39:35.7200Z
4 Min

Nach jahrelangen Diskussionen hat der Bundestag die angestrebte Reform der Kinder- und Jugendhilfe auf den Weg gebracht. Der Bundestag verabschiedete am vergangenen Donnerstag den entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (19/26107) in der durch den Familienausschuss geänderten Fassung (19/28870) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Während sich die FDP-Fraktion der Stimme enthielt, votierten die AfD-und die Linksfraktion gegen das Gesetzesvorhaben, mit dem umfassende Änderungen im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) vorgenommen werden. Mehrheitlich abgelehnt wurde hingegen eine Reihe von Anträgen und Entschließungsanträgen der Opposition zum Gesetzesvorhaben.

Bereits in der vergangenen Legislaturperiode hatte die Koalition aus Union und Sozialdemokraten eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe angestrebt, war aber gescheitert.

Mit dem jetzt verabschiedeten Gesetz sollen Kinder und Jugendliche in Heimen und Pflegeheimen oder in schwierigen Lebensverhältnissen besser geschützt und unterstützt werden. So sollen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe zukünftig einer strengeren Kontrolle unterstellt werden und der dauerhafte Verbleib eines Kindes in einer Pflegefamilie möglich sein, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Umgekehrt sollen auch Eltern, deren Kinder im Heim oder in einer Pflegefamilie untergebracht sind, Hilfen zur Erziehung bekommen. Dies sei "wichtig", betonte Nadine Schön (CDU), denn "viele Kinder wollen zurück zu ihren leiblichen Eltern, und viele leibliche Eltern wollen die Kinder wieder zurückholen und suchen nach Unterstützung".

Zudem wird die Kostenbeteiligung von jungen Menschen in Pflegefamilien und Heimen von 75 auf 25 Prozent ihres Einkommens aus Schülerjobs, Praktika oder einer Ausbildung gesenkt. Mit den Änderungen des Familienausschusses wurde zudem ein Freibetrag von 150 Euro des Einkommens von der Kostenbeteiligung ausgenommen. Einkommen aus Ferienjobs und ehrenamtlichen Tätigkeiten werden gänzlich freigestellt.

Der Opposition geht diese Senkung der Kostenbeteiligung jedoch nicht weit genug. AfD, FDP, Grüne und Linke forderten in seltener Eintracht auf die Kostenheranziehung ganz zu verzichten. "Verabschieden Sie sich von dieser Sondersteuer, und geben Sie diesen jungen Leuten die Luft zum Atmen", sagte Johannes Huber (AfD).

Inklusion Ein weiteres Kernstück der Reform stellt die Bündelung der staatlichen Hilfen für Kinder- und Jugendliche mit oder ohne Behinderung im SGB VIII, die bis 2028 umgesetzt werden soll. Prinzipiell soll die Inklusion als Leitgedanke in der Kinder- und Jugendhilfe und die grundsätzlich gemeinsame Betreuung von Kindern verankert werden. Ab 2024 wird zudem die Funktion eines Verfahrenslotsen bei den Jugendämtern eingerichtet, der als Ansprechpartner für die betroffenen Eltern fungieren soll.

Der FDP geht dies jedoch nicht schnell genug. "Warum warten wir bis 2024 beziehungsweise 2028?", fragte deren Abgeordneter Daniel Föst. "Es gibt genügend Kommunen und Träger, die jetzt schon Ideen und Pläne in der Schublade haben, die jetzt schon gern starten würden". In einem Antrag (19/28769) fordert die FDP deshalb die Ausschreibung von 50 Modellregionen, in denen die Funktion der Verfahrenslotsen und inklusive Wohnformen bis 2024 erprobt werden sollen.

Ulrike Bahr (SPD) hielt dieser Kritik entgegen, dass die Kommunen Verfahrenslotsen freiwillig schon vor 2024 einsetzen könnten. Für Modellprojekte stelle das Bundesfamilienministerium auch Mittel bereit. Die AfD wiederum lehnt die prinzipielle Inklusion ab. "Ihr ewiges Märchen von der undifferenzierten Inklusion scheitert nämlich an der harten Realität", beschied AfD-Mann Huber der Koalition. "Sie erreichen nichts, wenn Sie nicht auf die Bedürfnisse der Einzelnen eingehen."

Kindeswohl Mit der Reform des SGB VIII soll auch die Kooperation zwischen der Kinder- und Jugendhilfe, dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden und den Familien- und Jugendgerichten verbessert werden. So sollen beispielsweise Ärzte, die sich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an die Jugendämter wenden, zukünftig auch Rückmeldung über die anschließende Gefährdungseinschätzung erhalten. Darüber hinaus soll die Prävention und die Beteiligung von Jugendlichen und Eltern verbessert werden. In Notsituationen sollen sie sich an eine Erziehungsberatungsstelle in ihrer Umgebung wenden können. Zudem sind Ombudsstellen in den Ländern vorgesehen.

Bei der Linksfraktion stoßen die Meldepflichten für Ärzte allerdings auf Kritik. Dies bringe nicht mehr, sondern weniger Kinderschutz. Mehr als zehn Fachgesellschaften hätten vor diesem Weg gewarnt, führte Norbert Müller (Linke) an. "Was passiert denn mit Kindern, die in einer Familie leben, in der es ihnen nicht gut geht? Gehen diese Eltern mit ihren Kindern jetzt häufiger zum Arzt, wenn sie wissen, dass diese Daten möglicherweise beim Jugendamt landen?", fragte Müller. Auch Ekin Deligöz (Grüne) kritisierte die Meldepflichten, vor denen die Experten gleichermaßen gewarnt hätten. "Sie waren aber resistent gegenüber der Annahme jeglichen Rates", warf sie der Koalition vor.

Marcus Weinberg (CDU) hingegen verteidigte die Meldepflichten: "Wir brauchen dringend Kinderärzte und -ärztinnen, um die Frage beantworten zu können, ob das Kindeswohl gefährdet ist." Dies sei eine Erfahrung der letzten Jahre.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Caren Marks (SPD) betonte, dass die Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Vordergrund gestanden hätten bei der Gesetzesformulierung. Nach dem gescheiterten Reformvorhaben in der vergangenen Legislatur seien über einen breiten Beteiligungsprozess Vertreter der Wissenschaft, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behinderten- und Gesundheitshilfe sowie von Ländern und Kommunen eingebunden worden. "Dieser Prozess hat sich wirklich gelohnt."